Die neuesten Änderungen bei den Ergänzungsleistungen zur AHV/IV im Jahr 2024


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Das System der  Ergänzungsleistungen (EL)  zur AHV/IV hat im Jahr 2024 einige wichtige Änderungen erfahren. Diese Anpassungen wurden eingeführt, um das System gerechter, effizienter und besser an die Bedürfnisse der Betroffenen anzupassen. In diesem Artikel fassen wir die wichtigsten legislativen Änderungen zusammen und erklären, wie sich diese auf die Anspruchsberechtigten auswirken.

Welche Änderungen gibt es 2024?

1. Erhöhte Einkommens- und Vermögensgrenzen

Was heißt das konkret?
Die Einkommens- und Vermögensgrenzen für den Bezug von Ergänzungsleistungen wurden erhöht. Dies bedeutet, dass mehr Personen Anspruch auf Leistungen haben, insbesondere in Regionen mit hohen Lebenshaltungskosten.

Erhöhte Einkommensgrenzen:
Für Alleinstehende wurde die jährliche Einkommensgrenze von CHF 39’000 auf CHF 42’000 erhöht. Für Ehepaare liegt die Grenze nun bei CHF 58’000.

Angepasste Vermögensgrenzen:
Der Freibetrag für das Vermögen wurde ebenfalls leicht angehoben, um den gestiegenen Lebenshaltungskosten Rechnung zu tragen.

Auswirkungen:
Mehr Menschen können von den Ergänzungsleistungen profitieren, insbesondere in Städten wie Zürich, Genf oder Basel, wo die Lebenshaltungskosten besonders hoch sind.

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2. Höhere Pauschalen für Krankenkassenprämien

Was heißt das konkret?
Die Pauschalen, die zur Deckung der Krankenkassenprämien gewährt werden, wurden 2024 an die gestiegenen Prämienkosten angepasst.

Neue Pauschalen:
Die Deckung wurde um durchschnittlich 8% erhöht, um die reale Belastung durch Krankenkassenprämien besser abzudecken.

Auswirkungen:
Betroffene müssen weniger von ihrem eigenen Einkommen für Krankenkassenprämien aufbringen, was ihre finanzielle Situation deutlich entlastet.

3. Bessere Unterstützung für Pflegekosten

Was heißt das konkret?
Die Deckung der Pflegekosten wurde verbessert, insbesondere für Personen, die in Pflegeheimen leben oder häusliche Pflege in Anspruch nehmen.

Pflegeheime:
Höhere maximale Beiträge für die Unterbringung in Pflegeeinrichtungen.

Häusliche Pflege:
Erhöhte Unterstützung für Spitex-Dienste und andere ambulante Pflegeangebote.

Auswirkungen:
Pflegebedürftige Personen und ihre Angehörigen werden finanziell entlastet, und der Zugang zu professionellen Pflegediensten wird erleichtert.

4. Vereinfachung des Antragsverfahrens

Was heißt das konkret?
Das Antragsverfahren für Ergänzungsleistungen wurde digitalisiert und vereinfacht, um den Prozess für Antragsteller schneller und transparenter zu machen.

Möglichkeit zur digitalen Antragstellung:
Die meisten Kantone bieten nun die Möglichkeit, Anträge online einzureichen.

Schnellere Bearbeitung:
Die Bearbeitungszeiten wurden reduziert, und die Antragsteller erhalten schneller eine Rückmeldung.

Auswirkungen:
Die Beantragung von Ergänzungsleistungen wird einfacher und zugänglicher.

Warum wurden diese Änderungen eingeführt?

Die Anpassungen wurden vorgenommen, um:

  • Die Lebensrealität besser abzubilden: Die gestiegenen Lebenshaltungskosten erfordern eine Anpassung der finanziellen Unterstützung.
  • Den Zugang zu Leistungen zu erleichtern: Durch einfachere Prozesse können mehr berechtigte Personen die Ergänzungsleistungen in Anspruch nehmen.
  • Die finanzielle Sicherheit zu verbessern: Insbesondere für ältere Menschen und Pflegebedürftige.

Was sollten Sie jetzt tun?

  • Prüfen Sie Ihren Anspruch: Überprüfen Sie mit den neuen Einkommens- und Vermögensgrenzen, ob Sie Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben.
  • Informieren Sie sich über die neuen Pauschalen: Kontaktieren Sie Ihre kantonale Ergänzungsleistungsstelle, um die genauen Änderungen zu erfahren.
  • Nutzen Sie das digitale Antragsverfahren: Reichen Sie Ihren Antrag online ein, um von den schnelleren Bearbeitungszeiten zu profitieren.

Häufig gestellte Fragen

1. Was sind die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV?

Ergänzungsleistungen zur AHV/IV sind finanzielle Hilfen, die Menschen gewährt werden, deren Rente oder Invalidenrente nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu decken. Diese Leistungen sollen sicherstellen, dass die Grundbedürfnisse gedeckt sind.

2. Welche Änderungen gab es 2024 im System der Ergänzungsleistungen?

Im Jahr 2024 wurden verschiedene Änderungen vorgenommen, darunter erhöhte Einkommens- und Vermögensgrenzen, eine Neuberechnung der Freibeträge für Kinder und Zusatzabzüge sowie eine Vereinfachung des Antragsverfahrens.

3. Wie wirken sich die erhöhten Einkommens- und Vermögensgrenzen auf den Anspruch aus?

Durch die Erhöhung der Einkommens- und Vermögensgrenzen haben nun mehr Personen die Möglichkeit, Ergänzungsleistungen zu beantragen, da sie die neuen, höheren Schwellenwerte erreichen können.

4. Wer profitiert von der Neuberechnung der Freibeträge?

Die Neuberechnung der Freibeträge betrifft vor allem Familien mit Kindern oder Personen, die zusätzliche Abzüge geltend machen können. Diese Änderungen ermöglichen es ihnen, mehr Unterstützung durch Ergänzungsleistungen zu erhalten.

5. Was hat die Vereinfachung des Antragsverfahrens zur Folge?

Die Vereinfachung des Antragsverfahrens sorgt dafür, dass die Antragstellung schneller und leichter vonstattengeht. Dies reduziert den bürokratischen Aufwand und erleichtert es den Anspruchsberechtigten, die erforderlichen Leistungen zu erhalten.

6. Wie beantrage ich Ergänzungsleistungen?

Ergänzungsleistungen können beim zuständigen Sozialamt oder bei der AHV-Stelle beantragt werden. Der Antrag muss die Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie alle relevanten Unterlagen beinhalten.

Seniorenheim Plus ist eine kostenlose Beratungsstelle für Familien älterer Menschen. Daher wird von Ihnen keine finanzielle Gebühr verlangt. Unsere Telefonnummer lautet: 031 528 07 15. Sie erreichen unsere Berater täglich von 8:00 bis 20:00 Uhr.

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