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Finanzielle Unterstützung in Anspruch nehmen > Ergänzungsleistungen zur AHV/IV
Das System der Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV/IV hat im Jahr 2024 einige wichtige Änderungen erfahren. Diese Anpassungen wurden eingeführt, um das System gerechter, effizienter und besser an die Bedürfnisse der Betroffenen anzupassen. In diesem Artikel fassen wir die wichtigsten legislativen Änderungen zusammen und erklären, wie sich diese auf die Anspruchsberechtigten auswirken.
Was heißt das konkret?
Die Einkommens- und Vermögensgrenzen für den Bezug von Ergänzungsleistungen wurden erhöht. Dies bedeutet, dass mehr Personen Anspruch auf Leistungen haben, insbesondere in Regionen mit hohen Lebenshaltungskosten.
Erhöhte Einkommensgrenzen:
Für Alleinstehende wurde die jährliche Einkommensgrenze von CHF 39’000 auf CHF 42’000 erhöht. Für Ehepaare liegt die Grenze nun bei CHF 58’000.
Angepasste Vermögensgrenzen:
Der Freibetrag für das Vermögen wurde ebenfalls leicht angehoben, um den gestiegenen Lebenshaltungskosten Rechnung zu tragen.
Auswirkungen:
Mehr Menschen können von den Ergänzungsleistungen profitieren, insbesondere in Städten wie Zürich, Genf oder Basel, wo die Lebenshaltungskosten besonders hoch sind.
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Was heißt das konkret?
Die Pauschalen, die zur Deckung der Krankenkassenprämien gewährt werden, wurden 2024 an die gestiegenen Prämienkosten angepasst.
Neue Pauschalen:
Die Deckung wurde um durchschnittlich 8% erhöht, um die reale Belastung durch Krankenkassenprämien besser abzudecken.
Auswirkungen:
Betroffene müssen weniger von ihrem eigenen Einkommen für Krankenkassenprämien aufbringen, was ihre finanzielle Situation deutlich entlastet.
Was heißt das konkret?
Die Deckung der Pflegekosten wurde verbessert, insbesondere für Personen, die in Pflegeheimen leben oder häusliche Pflege in Anspruch nehmen.
Pflegeheime:
Höhere maximale Beiträge für die Unterbringung in Pflegeeinrichtungen.
Häusliche Pflege:
Erhöhte Unterstützung für Spitex-Dienste und andere ambulante Pflegeangebote.
Auswirkungen:
Pflegebedürftige Personen und ihre Angehörigen werden finanziell entlastet, und der Zugang zu professionellen Pflegediensten wird erleichtert.
Was heißt das konkret?
Das Antragsverfahren für Ergänzungsleistungen wurde digitalisiert und vereinfacht, um den Prozess für Antragsteller schneller und transparenter zu machen.
Möglichkeit zur digitalen Antragstellung:
Die meisten Kantone bieten nun die Möglichkeit, Anträge online einzureichen.
Schnellere Bearbeitung:
Die Bearbeitungszeiten wurden reduziert, und die Antragsteller erhalten schneller eine Rückmeldung.
Auswirkungen:
Die Beantragung von Ergänzungsleistungen wird einfacher und zugänglicher.
Die Anpassungen wurden vorgenommen, um:
Ergänzungsleistungen zur AHV/IV sind finanzielle Hilfen, die Menschen gewährt werden, deren Rente oder Invalidenrente nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu decken. Diese Leistungen sollen sicherstellen, dass die Grundbedürfnisse gedeckt sind.
Im Jahr 2024 wurden verschiedene Änderungen vorgenommen, darunter erhöhte Einkommens- und Vermögensgrenzen, eine Neuberechnung der Freibeträge für Kinder und Zusatzabzüge sowie eine Vereinfachung des Antragsverfahrens.
Durch die Erhöhung der Einkommens- und Vermögensgrenzen haben nun mehr Personen die Möglichkeit, Ergänzungsleistungen zu beantragen, da sie die neuen, höheren Schwellenwerte erreichen können.
Die Neuberechnung der Freibeträge betrifft vor allem Familien mit Kindern oder Personen, die zusätzliche Abzüge geltend machen können. Diese Änderungen ermöglichen es ihnen, mehr Unterstützung durch Ergänzungsleistungen zu erhalten.
Die Vereinfachung des Antragsverfahrens sorgt dafür, dass die Antragstellung schneller und leichter vonstattengeht. Dies reduziert den bürokratischen Aufwand und erleichtert es den Anspruchsberechtigten, die erforderlichen Leistungen zu erhalten.
Ergänzungsleistungen können beim zuständigen Sozialamt oder bei der AHV-Stelle beantragt werden. Der Antrag muss die Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie alle relevanten Unterlagen beinhalten.
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