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Finanzielle Unterstützung in Anspruch nehmen > Ergänzungsleistungen zur AHV/IV
Das System der Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV/IV hat im Jahr 2024 einige wichtige Änderungen erfahren. Diese Anpassungen wurden eingeführt, um das System gerechter, effizienter und besser an die Bedürfnisse der Betroffenen anzupassen. In diesem Artikel fassen wir die wichtigsten legislativen Änderungen zusammen und erklären, wie sich diese auf die Anspruchsberechtigten auswirken.
Was bedeutet das?
Die Einkommens- und Vermögensgrenzen für den Bezug von Ergänzungsleistungen wurden erhöht. Dies bedeutet, dass mehr Personen Anspruch auf Leistungen haben, insbesondere in Regionen mit hohen Lebenshaltungskosten.
Neue Einkommensgrenzen:
Für Alleinstehende wurde die jährliche Einkommensgrenze von CHF 39’000 auf CHF 42’000 erhöht. Für Ehepaare liegt die Grenze nun bei CHF 58’000.
Angepasste Vermögensgrenzen:
Der Freibetrag für das Vermögen wurde ebenfalls leicht angehoben, um den gestiegenen Lebenshaltungskosten Rechnung zu tragen.
Auswirkungen:
Mehr Menschen können von den Ergänzungsleistungen profitieren, insbesondere in Städten wie Zürich, Genf oder Basel, wo die Lebenshaltungskosten besonders hoch sind.
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Was bedeutet das?
Die Pauschalen, die zur Deckung der Krankenkassenprämien gewährt werden, wurden 2024 an die gestiegenen Prämienkosten angepasst.
Neue Pauschalen:
Die Deckung wurde um durchschnittlich 8% erhöht, um die reale Belastung durch Krankenkassenprämien besser abzudecken.
Auswirkungen:
Betroffene müssen weniger von ihrem eigenen Einkommen für Krankenkassenprämien aufbringen, was ihre finanzielle Situation deutlich entlastet.
Was bedeutet das?
Die Deckung der Pflegekosten wurde verbessert, insbesondere für Personen, die in Pflegeheimen leben oder häusliche Pflege in Anspruch nehmen.
Pflegeheime:
Höhere maximale Beiträge für die Unterbringung in Pflegeeinrichtungen.
Häusliche Pflege:
Erhöhte Unterstützung für Spitex-Dienste und andere ambulante Pflegeangebote.
Auswirkungen:
Pflegebedürftige Personen und ihre Angehörigen werden finanziell entlastet, und der Zugang zu professionellen Pflegediensten wird erleichtert.
Was bedeutet das?
Das Antragsverfahren für Ergänzungsleistungen wurde digitalisiert und vereinfacht, um den Prozess für Antragsteller schneller und transparenter zu machen.
Digitale Anträge:
Die meisten Kantone bieten nun die Möglichkeit, Anträge online einzureichen.
Schnellere Bearbeitung:
Die Bearbeitungszeiten wurden reduziert, und die Antragsteller erhalten schneller eine Rückmeldung.
Auswirkungen:
Die Hemmschwelle für die Beantragung von Ergänzungsleistungen wird gesenkt, und die Unterstützung erreicht die Betroffenen schneller.
Die Anpassungen wurden vorgenommen, um:
Die Lebensrealität besser abzubilden: Die gestiegenen Lebenshaltungskosten erfordern eine Anpassung der finanziellen Unterstützung.
Den Zugang zu Leistungen zu erleichtern: Durch einfachere Prozesse können mehr berechtigte Personen die Ergänzungsleistungen in Anspruch nehmen.
Die finanzielle Sicherheit zu verbessern: Insbesondere für ältere Menschen und Pflegebedürftige.
Prüfen Sie Ihren Anspruch: Überprüfen Sie mit den neuen Einkommens- und Vermögensgrenzen, ob Sie Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben.
Informieren Sie sich über die neuen Pauschalen: Kontaktieren Sie Ihre kantonale Ergänzungsleistungsstelle, um die genauen Änderungen zu erfahren.
Nutzen Sie das digitale Antragsverfahren: Reichen Sie Ihren Antrag online ein, um von den schnelleren Bearbeitungszeiten zu profitieren.
Die Änderungen im System der Ergänzungsleistungen zur AHV/IV im Jahr 2024 bringen viele Verbesserungen für Anspruchsberechtigte. Mit höheren Einkommensgrenzen, besserer Deckung von Krankenkassen- und Pflegekosten sowie einem vereinfachten Antragsverfahren wird das System gerechter und effizienter.
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