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Finanzielle Unterstützung in Anspruch nehmen > Ergänzungsleistungen zur AHV/IV
Die Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV/IV sind eine wichtige Unterstützung für viele Senior*innen und Menschen mit einer Invalidität in der Schweiz. Trotzdem gibt es viele Missverständnisse rund um diese Leistungen, die dazu führen können, dass berechtigte Personen keinen Antrag stellen. In diesem Artikel räumen wir mit den häufigsten Mythen auf und erklären, was Ergänzungsleistungen wirklich sind.
Realität:
Ergänzungsleistungen sind kein Almosen und auch keine Sozialhilfe. Sie sind ein gesetzlich garantiertes Recht für Personen, die eine AHV- oder IV-Rente beziehen und deren Einkommen nicht ausreicht, um die anerkannten Lebenshaltungskosten zu decken. Es handelt sich um einen Anspruch, der allen zusteht, die die Voraussetzungen erfüllen – unabhängig von persönlichen Umständen oder sozialem Status.
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Realität:
Ergänzungsleistungen stehen nur Personen offen, die spezifische Kriterien erfüllen. Dazu gehören:
Realität:
Ergänzungsleistungen sind steuerfrei. Sie werden nicht als Einkommen betrachtet, wodurch die gesamte Unterstützung für die Lebenshaltungskosten genutzt werden kann. Dies macht die Ergänzungsleistungen zu einer besonders wertvollen Hilfe für Personen mit geringen Mitteln.
Realität:
Es stimmt, dass der Prozess auf den ersten Blick kompliziert erscheinen kann. Aber die kantonalen Stellen bieten klare Anleitungen und Unterstützung, um den Antrag korrekt auszufüllen. Mit etwas Vorbereitung – wie dem Sammeln aller benötigten Unterlagen – lässt sich der Prozess problemlos bewältigen.
Realität:
Ergänzungsleistungen decken viele wesentliche Kosten wie Miete, Krankenkassenprämien und medizinische Ausgaben. Sie decken jedoch keine Luxusausgaben oder überhöhte Kosten, die nicht als notwendig gelten. Die Unterstützung konzentriert sich auf das, was als existenziell gilt.
Realität:
Auch Personen ohne Schweizer Pass können Ergänzungsleistungen beantragen, sofern sie die Bedingungen erfüllen. Dazu gehört in der Regel eine Mindestwohndauer von 10 Jahren in der Schweiz. Es gibt Ausnahmen, zum Beispiel für Geflüchtete oder Staatenlose.
Realität:
Im Gegensatz zur Sozialhilfe müssen Ergänzungsleistungen nicht zurückgezahlt werden – weder bei einer Verbesserung der finanziellen Situation noch bei einer Erbschaft. Dies bietet den Betroffenen und ihren Familien finanzielle Sicherheit.
Realität:
Es gibt manchmal ein Stigma rund um den Bezug von Ergänzungsleistungen. Doch das ist unbegründet. Diese Leistungen sind ein integraler Bestandteil des sozialen Sicherungssystems in der Schweiz und ein Ausdruck von Solidarität.
Falsche Vorstellungen über Ergänzungsleistungen führen oft dazu, dass berechtigte Personen keinen Antrag stellen. Dadurch verpassen sie eine wertvolle Unterstützung, die ihnen zusteht. Es ist wichtig, die Mythen zu widerlegen, um alle Menschen zu ermutigen, ihre Rechte wahrzunehmen.
Falls Sie glauben, Anspruch auf Ergänzungsleistungen zu haben, wenden Sie sich an die zuständige Stelle in Ihrem Kanton. Holen Sie sich die Unterstützung, die Ihnen zusteht.
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