Ergänzungsleistungen: Mythos oder Realität? Was die Leute oft falsch glauben


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Die  Ergänzungsleistungen (EL)  zur AHV/IV sind eine wichtige Unterstützung für viele Senior*innen und Menschen mit einer Invalidität in der Schweiz. Trotzdem gibt es viele Missverständnisse rund um diese Leistungen, die dazu führen können, dass berechtigte Personen keinen Antrag stellen. In diesem Artikel räumen wir mit den häufigsten Mythen auf und erklären, was Ergänzungsleistungen wirklich sind.

Mythos 1: Ergänzungsleistungen sind Almosen

Realität:
Ergänzungsleistungen sind kein Almosen und auch keine Sozialhilfe. Sie sind ein gesetzlich garantiertes Recht für Personen, die eine AHV- oder IV-Rente beziehen und deren Einkommen nicht ausreicht, um die anerkannten Lebenshaltungskosten zu decken. Es handelt sich um einen Anspruch, der allen zusteht, die die Voraussetzungen erfüllen – unabhängig von persönlichen Umständen oder sozialem Status.

Mythos 2: Jede*r kann Ergänzungsleistungen beantragen

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Realität:
Ergänzungsleistungen stehen nur Personen offen, die spezifische Kriterien erfüllen. Dazu gehören:

  • Wohnsitz in der Schweiz: Sie müssen legal in der Schweiz wohnen.
  • Bezug einer AHV- oder IV-Rente: Ohne Rentenbezug sind Ergänzungsleistungen nicht möglich.
  • Einkommens- und Vermögensgrenzen: Ihre finanziellen Mittel müssen unterhalb der gesetzlichen Grenzen liegen.

Mythos 3: Ergänzungsleistungen sind steuerpflichtig

Realität:
Ergänzungsleistungen sind steuerfrei. Sie werden nicht als Einkommen betrachtet, wodurch die gesamte Unterstützung für die Lebenshaltungskosten genutzt werden kann. Dies macht die Ergänzungsleistungen zu einer besonders wertvollen Hilfe für Personen mit geringen Mitteln.

Mythos 4: Einen Antrag auf Ergänzungsleistungen zu stellen, ist kompliziert

Realität:
Es stimmt, dass der Prozess auf den ersten Blick kompliziert erscheinen kann. Aber die kantonalen Stellen bieten klare Anleitungen und Unterstützung, um den Antrag korrekt auszufüllen. Mit etwas Vorbereitung – wie dem Sammeln aller benötigten Unterlagen – lässt sich der Prozess problemlos bewältigen.

Mythos 5: Ergänzungsleistungen decken alle Kosten

Realität:
Ergänzungsleistungen decken viele wesentliche Kosten wie Miete, Krankenkassenprämien und medizinische Ausgaben. Sie decken jedoch keine Luxusausgaben oder überhöhte Kosten, die nicht als notwendig gelten. Die Unterstützung konzentriert sich auf das, was als existenziell gilt.

Mythos 6: Ausländer*innen können keine Ergänzungsleistungen beziehen

Realität:
Auch Personen ohne Schweizer Pass können Ergänzungsleistungen beantragen, sofern sie die Bedingungen erfüllen. Dazu gehört in der Regel eine Mindestwohndauer von 10 Jahren in der Schweiz. Es gibt Ausnahmen, zum Beispiel für Geflüchtete oder Staatenlose.

Mythos 7: Ergänzungsleistungen müssen zurückgezahlt werden

Realität:
Im Gegensatz zur Sozialhilfe müssen Ergänzungsleistungen nicht zurückgezahlt werden – weder bei einer Verbesserung der finanziellen Situation noch bei einer Erbschaft. Dies bietet den Betroffenen und ihren Familien finanzielle Sicherheit.

Mythos 8: Ergänzungsleistungen haben einen schlechten Ruf

Realität:
Es gibt manchmal ein Stigma rund um den Bezug von Ergänzungsleistungen. Doch das ist unbegründet. Diese Leistungen sind ein integraler Bestandteil des sozialen Sicherungssystems in der Schweiz und ein Ausdruck von Solidarität.

Warum es wichtig ist, die Wahrheit über Ergänzungsleistungen zu kennen

Falsche Vorstellungen über Ergänzungsleistungen führen oft dazu, dass berechtigte Personen keinen Antrag stellen. Dadurch verpassen sie eine wertvolle Unterstützung, die ihnen zusteht. Es ist wichtig, die Mythen zu widerlegen, um alle Menschen zu ermutigen, ihre Rechte wahrzunehmen.

  • Ergänzungsleistungen sind ein Recht und keine Sozialhilfe.
  • Sie richten sich an Personen mit unzureichenden finanziellen Mitteln, die eine AHV- oder IV-Rente beziehen.
  • Sie sind steuerfrei und müssen nicht zurückgezahlt werden.
  • Der Antrag ist einfacher, als viele denken, und wird von kantonalen Stellen unterstützt.

Falls Sie glauben, Anspruch auf Ergänzungsleistungen zu haben, wenden Sie sich an die zuständige Stelle in Ihrem Kanton. Holen Sie sich die Unterstützung, die Ihnen zusteht.

Seniorenheim Plus ist eine kostenlose Beratungsstelle für Familien älterer Menschen. Daher wird von Ihnen keine finanzielle Gebühr verlangt. Unsere Telefonnummer lautet: 031 528 07 15 Sie erreichen unsere Berater täglich von 8:00 bis 20:00 Uhr.

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