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Finanzielle Unterstützung in Anspruch nehmen > Ergänzungsleistungen zur AHV/IV
Die Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV/IV sind eine wichtige Unterstützung für viele Senior*innen und Menschen mit einer Invalidität in der Schweiz. Trotzdem gibt es viele Missverständnisse rund um diese Leistungen, die dazu führen können, dass berechtigte Personen keinen Antrag stellen. In diesem Artikel räumen wir mit den häufigsten Mythen auf und erklären, was Ergänzungsleistungen wirklich sind.
Realität:
Ergänzungsleistungen sind kein Almosen und auch keine Sozialhilfe. Sie sind ein gesetzlich garantiertes Recht für Personen, die eine AHV- oder IV-Rente beziehen und deren Einkommen nicht ausreicht, um die anerkannten Lebenshaltungskosten zu decken. Es handelt sich um einen Anspruch, der allen zusteht, die die Voraussetzungen erfüllen – unabhängig von persönlichen Umständen oder sozialem Status.
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Realität:
Ergänzungsleistungen stehen nur Personen offen, die spezifische Kriterien erfüllen. Dazu gehören:
Realität:
Ergänzungsleistungen sind steuerfrei. Sie werden nicht als Einkommen betrachtet, wodurch die gesamte Unterstützung für die Lebenshaltungskosten genutzt werden kann. Dies macht die Ergänzungsleistungen zu einer besonders wertvollen Hilfe für Personen mit geringen Mitteln.
Realität:
Es stimmt, dass der Prozess auf den ersten Blick kompliziert erscheinen kann. Aber die kantonalen Stellen bieten klare Anleitungen und Unterstützung, um den Antrag korrekt auszufüllen. Mit etwas Vorbereitung – wie dem Sammeln aller benötigten Unterlagen – lässt sich der Prozess problemlos bewältigen.
Realität:
Ergänzungsleistungen decken viele wesentliche Kosten wie Miete, Krankenkassenprämien und medizinische Ausgaben. Sie decken jedoch keine Luxusausgaben oder überhöhte Kosten, die nicht als notwendig gelten. Die Unterstützung konzentriert sich auf das, was als existenziell gilt.
Realität:
Auch Personen ohne Schweizer Pass können Ergänzungsleistungen beantragen, sofern sie die Bedingungen erfüllen. Dazu gehört in der Regel eine Mindestwohndauer von 10 Jahren in der Schweiz. Es gibt Ausnahmen, zum Beispiel für Geflüchtete oder Staatenlose.
Realität:
Im Gegensatz zur Sozialhilfe müssen Ergänzungsleistungen nicht zurückgezahlt werden – weder bei einer Verbesserung der finanziellen Situation noch bei einer Erbschaft. Dies bietet den Betroffenen und ihren Familien finanzielle Sicherheit.
Realität:
Es gibt manchmal ein Stigma rund um den Bezug von Ergänzungsleistungen. Doch das ist unbegründet. Diese Leistungen sind ein integraler Bestandteil des sozialen Sicherungssystems in der Schweiz und ein Ausdruck von Solidarität.
Falsche Vorstellungen über Ergänzungsleistungen führen oft dazu, dass berechtigte Personen keinen Antrag stellen. Dadurch verpassen sie eine wertvolle Unterstützung, die ihnen zusteht. Es ist wichtig, die Mythen zu widerlegen, um alle Menschen zu ermutigen, ihre Rechte wahrzunehmen.
Mythos | Wirklichkeit | Erklärung |
---|---|---|
Ergänzungsleistungen sind nur für Rentner | Ergänzungsleistungen sind auch für IV-Beziehende und andere Personen mit geringem Einkommen verfügbar. | Ergänzungsleistungen können an alle gezahlt werden, die eine AHV- oder IV-Rente beziehen und deren Einkommen nicht ausreicht. |
Ergänzungsleistungen werden nur gewährt, wenn man arm ist | Es wird eine Bedürftigkeitsprüfung durchgeführt, aber nicht nur absolute Armut ist ein Kriterium. | Die Höhe der Ergänzungsleistungen hängt vom Einkommen und Vermögen ab, aber auch von anerkannten Lebenshaltungskosten. |
Ich verliere mein Vermögen, wenn ich Ergänzungsleistungen beantrage | Es gibt Freibeträge für Vermögen, die es ermöglichen, das eigene Ersparte zu behalten. | Das Vermögen muss unterhalb bestimmter Grenzen liegen, aber es gibt Freibeträge, die nicht angerechnet werden. |
Ich bekomme die volle Leistung, wenn ich einen Antrag stelle | Der Betrag der Ergänzungsleistungen hängt von den individuellen Einkommens- und Vermögensverhältnissen ab. | Die Leistungen werden basierend auf dem tatsächlichen Bedarf berechnet und decken die Differenz zwischen Einkommen und anerkannten Lebenshaltungskosten. |
Falls Sie glauben, Anspruch auf Ergänzungsleistungen zu haben, wenden Sie sich an die zuständige Stelle in Ihrem Kanton. Holen Sie sich die Unterstützung, die Ihnen zusteht.
Ergänzungsleistungen (EL) sind finanzielle Hilfen, die Menschen mit einer AHV- oder IV-Rente erhalten können, wenn ihr Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um die grundlegenden Lebenshaltungskosten zu decken.
Nein, Ergänzungsleistungen sind nicht nur für Rentner. Auch Personen, die eine Invalidenrente (IV) beziehen oder andere Bedürftige, die eine AHV- oder IV-Rente haben, können Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben.
Es ist ein häufiger Mythos, dass man arm sein muss, um Ergänzungsleistungen zu erhalten. Tatsächlich werden diese auf Basis der Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie der anerkannten Lebenshaltungskosten berechnet. Eine vollständige Bedürftigkeit ist nicht erforderlich.
Ja, es gibt Freibeträge, die es Ihnen ermöglichen, Ihr Vermögen zu behalten. Diese Freibeträge variieren je nach Kanton, aber in der Regel wird nicht das gesamte Vermögen angerechnet.
Der Betrag der Ergänzungsleistungen hängt von Ihrem Einkommen und Vermögen ab. Sie erhalten den Betrag, der erforderlich ist, um die Differenz zwischen Ihren Einkünften und den anerkannten Lebenshaltungskosten zu decken.
Ergänzungsleistungen können beim zuständigen Sozialamt oder der AHV-Stelle Ihres Wohnkantons beantragt werden. Es ist notwendig, Einkommens- und Vermögensnachweise sowie Angaben zu den Lebenshaltungskosten vorzulegen.
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