Ergänzungsleistungen oder Sozialhilfe: Was sind die Unterschiede?


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In der Schweiz gibt es zwei zentrale Unterstützungssysteme für Menschen mit finanziellen Schwierigkeiten: die  Ergänzungsleistungen zur AHV/IV  (EL) und die  Sozialhilfe . Beide bieten finanzielle Unterstützung, aber sie verfolgen unterschiedliche Ziele, haben verschiedene Voraussetzungen und sind auf unterschiedliche Personengruppen ausgerichtet. In diesem Artikel erklären wir klar die Unterschiede zwischen Ergänzungsleistungen und Sozialhilfe, damit Senioren und ihre Familien die für sie passende Unterstützung besser verstehen können.

Was versteht man unter Ergänzungsleistungen?

Ergänzungsleistungen ergänzen die Leistungen der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) oder der Invalidenversicherung (IV). Sie werden gewährt, wenn die Rente und andere Einkünfte nicht ausreichen, um die anerkannten Lebenshaltungskosten zu decken.

Merkmale der Ergänzungsleistungen

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  • Rechtsanspruch: Ergänzungsleistungen sind ein gesetzlich garantiertes Recht.
  • Zielgruppe: Senioren und Personen mit einer Invalidität, die AHV- oder IV-Leistungen beziehen.
  • Deckung der Grundkosten: Dazu gehören Mietkosten, Krankenkassenprämien, medizinische Ausgaben und grundlegende Lebenshaltungskosten.
  • Keine Rückzahlung: Ergänzungsleistungen müssen nicht zurückgezahlt werden.

Was ist Sozialhilfe?

Sozialhilfe richtet sich an Personen, die in einer finanziellen Notlage sind und keine ausreichenden Mittel haben, um ihre Grundbedürfnisse zu decken. Sie ist eine letzte Absicherung für alle, unabhängig davon, ob sie Renten oder andere Leistungen beziehen.

Merkmale der Sozialhilfe

  • Keine Voraussetzung für AHV/IV-Bezug: Sozialhilfe kann jeder beantragen, dessen Einkommen und Vermögen nicht ausreichen.
  • Bedarfsabhängig: Sozialhilfe wird individuell auf die persönliche Situation zugeschnitten.
  • Rückzahlung möglich: In bestimmten Fällen kann Sozialhilfe zurückgefordert werden, z. B. wenn sich die finanzielle Situation verbessert.
  • Umfassender Schutz: Neben finanzieller Unterstützung umfasst Sozialhilfe oft auch Beratung und Begleitung.

Die Hauptunterschiede zwischen Ergänzungsleistungen und Sozialhilfe

Ergänzungsleistungen basieren auf einem rechtlichen Anspruch und richten sich speziell an AHV- oder IV-Bezüger, während Sozialhilfe für alle Menschen in einer Notlage gedacht ist. Ergänzungsleistungen müssen nicht zurückgezahlt werden, während Sozialhilfe unter Umständen rückzahlungspflichtig ist. Zudem bietet Sozialhilfe oft zusätzliche Beratungsdienste, während dies bei Ergänzungsleistungen nicht der Fall ist.

Wann beantragen Sie welche Unterstützung?

Ergänzungsleistungen

  • Wenn Sie bereits AHV- oder IV-Leistungen beziehen.
  • Wenn Ihre Einnahmen die anerkannten Ausgaben nicht decken.
  • Wenn Sie eine langfristige finanzielle Unterstützung suchen, die nicht zurückgezahlt werden muss.

Sozialhilfe

  • Wenn Sie keine oder nur geringe Renten oder Einkommen haben.
  • Wenn Sie kurzfristig finanzielle Unterstützung benötigen.
  • Wenn Sie neben finanzieller Unterstützung auch Beratung und Begleitung brauchen.

Häufige Missverständnisse

  • „Ergänzungsleistungen sind dasselbe wie Sozialhilfe“: Falsch. Ergänzungsleistungen sind ein Recht und keine Fürsorgeleistung.
  • „Nur mittellose Personen erhalten Sozialhilfe“: Nicht ganz. Auch Personen mit geringem Einkommen können Anspruch auf Sozialhilfe haben.
  • „Sozialhilfe ist immer rückzahlungspflichtig“: Das stimmt nicht in jedem Fall.

Ergänzungsleistungen oder Sozialhilfe: Was sind die Unterschiede?

KriteriumErgänzungsleistungenSozialhilfe
Zielgruppe Rentner und IV-Beziehende mit unzureichendem Einkommen Personen, die aufgrund von Arbeitslosigkeit, Krankheit oder anderen Gründen nicht in der Lage sind, sich selbst zu versorgen
Anspruchsvoraussetzungen Ergänzungsleistungen werden gewährt, wenn das Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt zu decken. Sozialhilfe wird gewährt, wenn kein anderes Einkommen oder keine anderen Mittel zur Verfügung stehen.
Höhe der Unterstützung Ergänzungsleistungen decken die Lücke zwischen den eigenen Mitteln und den anerkannten Lebenshaltungskosten. Sozialhilfe deckt die gesamten Lebenshaltungskosten, wenn kein eigenes Einkommen vorhanden ist.
Zahlungsträger Wird durch die AHV/IV-Stellen oder die kantonalen Stellen geregelt. Wird in der Regel durch die Gemeinden oder Sozialdienste geregelt.
Vermögensgrenze Es gibt festgelegte Vermögensgrenzen, die für den Bezug von Ergänzungsleistungen berücksichtigt werden. Für Sozialhilfe gibt es ebenfalls eine Vermögensprüfung, die jedoch von Kanton zu Kanton unterschiedlich sein kann.

Häufig gestellte Fragen

1. Was sind Ergänzungsleistungen?

Ergänzungsleistungen sind finanzielle Hilfen für Rentner und IV-Beziehende, deren Einkommen nicht ausreicht, um die Lebenshaltungskosten zu decken. Sie ergänzen die AHV/IV-Rente, damit die betroffenen Personen ein menschenwürdiges Leben führen können.

2. Was ist Sozialhilfe?

Sozialhilfe ist eine staatliche Unterstützung für Personen, die aufgrund von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Behinderung oder anderen Umständen vorübergehend nicht in der Lage sind, sich selbst zu versorgen.

3. Welche Unterschiede gibt es zwischen Ergänzungsleistungen und Sozialhilfe?

Der Hauptunterschied ist, dass Ergänzungsleistungen speziell für Rentner und IV-Beziehende gedacht sind, während Sozialhilfe für alle Menschen in finanzieller Not verfügbar ist.

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