Ergänzungsleistungen oder Sozialhilfe: Was sind die Unterschiede?


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In der Schweiz gibt es zwei zentrale Unterstützungssysteme für Menschen mit finanziellen Schwierigkeiten: die  Ergänzungsleistungen zur AHV/IV  (EL) und die  Sozialhilfe . Beide bieten finanzielle Unterstützung, aber sie verfolgen unterschiedliche Ziele, haben verschiedene Voraussetzungen und sind auf unterschiedliche Personengruppen ausgerichtet. In diesem Artikel erklären wir klar die Unterschiede zwischen Ergänzungsleistungen und Sozialhilfe, damit Senioren und ihre Familien die für sie passende Unterstützung besser verstehen können.

Was sind Ergänzungsleistungen?

Ergänzungsleistungen sind eine Ergänzung zu den Leistungen der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) oder der Invalidenversicherung (IV). Sie werden gewährt, wenn die Rente und andere Einkünfte nicht ausreichen, um die anerkannten Lebenshaltungskosten zu decken.

Merkmale der Ergänzungsleistungen

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  • Rechtsanspruch: Die Ergänzungsleistungen sind ein gesetzlich garantiertes Recht.
  • Zielgruppe: Senioren und Personen mit einer Invalidität, die AHV- oder IV-Leistungen beziehen.
  • Deckung der Grundkosten: Dazu gehören Mietkosten, Krankenkassenprämien, medizinische Ausgaben und grundlegende Lebenshaltungskosten.
  • Keine Rückzahlung: Ergänzungsleistungen müssen nicht zurückgezahlt werden.

Was ist Sozialhilfe?

Die Sozialhilfe richtet sich an Personen, die in einer finanziellen Notlage sind und keine ausreichenden Mittel haben, um ihre Grundbedürfnisse zu decken. Sie ist eine letzte Absicherung für alle, unabhängig davon, ob sie Renten oder andere Leistungen beziehen.

Merkmale der Sozialhilfe

  • Keine Voraussetzung für AHV/IV-Bezug: Jeder kann Sozialhilfe beantragen, wenn sein Einkommen und Vermögen nicht ausreichen.
  • Bedarfsabhängig: Die Sozialhilfe wird individuell auf die persönliche Situation zugeschnitten.
  • Rückzahlung möglich: In bestimmten Fällen kann die Sozialhilfe zurückgefordert werden, z. B. wenn der finanzielle Zustand des Antragstellers sich verbessert.
  • Umfassender Schutz: Neben finanzieller Unterstützung umfasst die Sozialhilfe oft auch Beratung und Begleitung.

Die Hauptunterschiede zwischen Ergänzungsleistungen und Sozialhilfe

Ergänzungsleistungen basieren auf einem rechtlichen Anspruch und richten sich speziell an AHV- oder IV-Bezüger, während die Sozialhilfe für alle Menschen in einer Notlage gedacht ist. Ergänzungsleistungen müssen nicht zurückgezahlt werden, während Sozialhilfe unter Umständen rückzahlungspflichtig ist. Zudem bietet die Sozialhilfe oft zusätzliche Beratungsdienste, während dies bei Ergänzungsleistungen nicht der Fall ist.

Wann beantragen Sie welche Unterstützung?

Ergänzungsleistungen

  • Wenn Sie bereits AHV- oder IV-Leistungen beziehen.
  • Wenn Ihre Einnahmen die anerkannten Ausgaben nicht decken.
  • Wenn Sie eine langfristige finanzielle Unterstützung suchen, die nicht zurückgezahlt werden muss.

Sozialhilfe

  • Wenn Sie keine oder nur geringe Renten oder Einkommen haben.
  • Wenn Sie kurzfristige Hilfe in einer finanziellen Notlage benötigen.
  • Wenn Sie neben finanzieller Unterstützung auch Beratung und Begleitung brauchen.

Häufige Missverständnisse

  • „Ergänzungsleistungen sind dasselbe wie Sozialhilfe“: Falsch. Ergänzungsleistungen sind ein Recht und keine Fürsorgeleistung.
  • „Nur mittellose Personen erhalten Sozialhilfe“: Nicht ganz. Auch Personen mit geringen Einkommen können Anspruch auf Sozialhilfe haben.
  • „Sozialhilfe ist immer rückzahlungspflichtig“: Das stimmt nicht in jedem Fall.

Die Wahl zwischen Ergänzungsleistungen und Sozialhilfe hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Während die Ergänzungsleistungen speziell für AHV- und IV-Bezüger gedacht sind und ein rechtlich garantierter Anspruch sind, dient die Sozialhilfe als umfassende Unterstützung für alle in Not.

Wenn Sie unsicher sind, welche Unterstützung für Sie in Frage kommt, wenden Sie sich an die zuständigen kantonalen Stellen oder Sozialdienste.

Seniorenheim Plus ist eine kostenlose Beratungsstelle für Familien älterer Menschen. Daher wird von Ihnen keine finanzielle Gebühr verlangt. Unsere Telefonnummer lautet: 031 528 07 15 Sie erreichen unsere Berater täglich von 8:00 bis 20:00 Uhr.

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