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Finanzielle Unterstützung in Anspruch nehmen > Ergänzungsleistungen zur AHV/IV
In der Schweiz gibt es zwei zentrale Unterstützungssysteme für Menschen mit finanziellen Schwierigkeiten: die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (EL) und die Sozialhilfe . Beide bieten finanzielle Unterstützung, aber sie verfolgen unterschiedliche Ziele, haben verschiedene Voraussetzungen und sind auf unterschiedliche Personengruppen ausgerichtet. In diesem Artikel erklären wir klar die Unterschiede zwischen Ergänzungsleistungen und Sozialhilfe, damit Senioren und ihre Familien die für sie passende Unterstützung besser verstehen können.
Ergänzungsleistungen ergänzen die Leistungen der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) oder der Invalidenversicherung (IV). Sie werden gewährt, wenn die Rente und andere Einkünfte nicht ausreichen, um die anerkannten Lebenshaltungskosten zu decken.
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Sozialhilfe richtet sich an Personen, die in einer finanziellen Notlage sind und keine ausreichenden Mittel haben, um ihre Grundbedürfnisse zu decken. Sie ist eine letzte Absicherung für alle, unabhängig davon, ob sie Renten oder andere Leistungen beziehen.
Ergänzungsleistungen basieren auf einem rechtlichen Anspruch und richten sich speziell an AHV- oder IV-Bezüger, während Sozialhilfe für alle Menschen in einer Notlage gedacht ist. Ergänzungsleistungen müssen nicht zurückgezahlt werden, während Sozialhilfe unter Umständen rückzahlungspflichtig ist. Zudem bietet Sozialhilfe oft zusätzliche Beratungsdienste, während dies bei Ergänzungsleistungen nicht der Fall ist.
Kriterium | Ergänzungsleistungen | Sozialhilfe |
---|---|---|
Zielgruppe | Rentner und IV-Beziehende mit unzureichendem Einkommen | Personen, die aufgrund von Arbeitslosigkeit, Krankheit oder anderen Gründen nicht in der Lage sind, sich selbst zu versorgen |
Anspruchsvoraussetzungen | Ergänzungsleistungen werden gewährt, wenn das Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt zu decken. | Sozialhilfe wird gewährt, wenn kein anderes Einkommen oder keine anderen Mittel zur Verfügung stehen. |
Höhe der Unterstützung | Ergänzungsleistungen decken die Lücke zwischen den eigenen Mitteln und den anerkannten Lebenshaltungskosten. | Sozialhilfe deckt die gesamten Lebenshaltungskosten, wenn kein eigenes Einkommen vorhanden ist. |
Zahlungsträger | Wird durch die AHV/IV-Stellen oder die kantonalen Stellen geregelt. | Wird in der Regel durch die Gemeinden oder Sozialdienste geregelt. |
Vermögensgrenze | Es gibt festgelegte Vermögensgrenzen, die für den Bezug von Ergänzungsleistungen berücksichtigt werden. | Für Sozialhilfe gibt es ebenfalls eine Vermögensprüfung, die jedoch von Kanton zu Kanton unterschiedlich sein kann. |
Ergänzungsleistungen sind finanzielle Hilfen für Rentner und IV-Beziehende, deren Einkommen nicht ausreicht, um die Lebenshaltungskosten zu decken. Sie ergänzen die AHV/IV-Rente, damit die betroffenen Personen ein menschenwürdiges Leben führen können.
Sozialhilfe ist eine staatliche Unterstützung für Personen, die aufgrund von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Behinderung oder anderen Umständen vorübergehend nicht in der Lage sind, sich selbst zu versorgen.
Der Hauptunterschied ist, dass Ergänzungsleistungen speziell für Rentner und IV-Beziehende gedacht sind, während Sozialhilfe für alle Menschen in finanzieller Not verfügbar ist.
Seniorenheim Plus ist eine kostenlose Beratungsstelle für Familien älterer Menschen. Unsere Telefonnummer: 031 528 07 15. Unsere Berater sind täglich von 8:00 bis 20:00 Uhr erreichbar.
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