Ergänzungsleistungen: Welche Ausgaben werden gedeckt?


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Die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (EL) sind ein essenzieller Bestandteil des sozialen Sicherungssystems in der Schweiz. Sie sollen sicherstellen, dass Personen mit unzureichenden finanziellen Mitteln ihre grundlegenden Bedürfnisse decken können. Doch welche Ausgaben werden durch diese Leistungen tatsächlich übernommen? Dieser Artikel gibt einen detaillierten Überblick über die wichtigsten Kostenpunkte, die durch die Ergänzungsleistungen gedeckt werden, einschließlich medizinischer Kosten, Wohnkosten und weiterer Ausgaben.

Grundlegendes Ziel der Ergänzungsleistungen

Ergänzungsleistungen sollen die Lücke zwischen den anerkannten Ausgaben und den Einnahmen der betroffenen Personen schließen. Sie gewährleisten ein Existenzminimum für diejenigen, die trotz Renten aus AHV oder IV finanziell nicht auskommen.

Welche Ausgaben werden von den Ergänzungsleistungen gedeckt?

1. Miet- und Wohnkosten

Die Wohnkosten gehören zu den größten Ausgaben vieler Menschen. Ergänzungsleistungen decken diese teilweise ab, jedoch nur bis zu einem festgelegten Höchstbetrag, der je nach Wohnkanton und persönlicher Situation variiert.

  • Für Einzelpersonen: Eine bestimmte maximale Mietsumme wird berücksichtigt.
  • Für Paare: Der Höchstbetrag liegt in der Regel höher.
  • Pflegeheime oder Altersheime: Die Kosten für die Unterbringung in solchen Einrichtungen können ebenfalls gedeckt werden.

Hinweis: Es ist wichtig, dass die Mietkosten angemessen sind, da überhöhte Beträge nicht vollständig gedeckt werden.

2. Medizinische Kosten

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Die Ergänzungsleistungen übernehmen viele medizinische Ausgaben, die nicht von der obligatorischen Krankenversicherung gedeckt werden. Dazu gehören:

  • Zahnbehandlungen: Notwendige zahnärztliche Eingriffe.
  • Brillen und Hörgeräte: Hilfsmittel zur Verbesserung der Lebensqualität.
  • Pflegekosten: Häusliche Pflege oder Betreuung in Pflegeeinrichtungen.
  • Krankenkassenprämien: Zuschüsse zu den monatlichen Krankenkassenkosten.

3. Grundlegende Lebenshaltungskosten

Die Ergänzungsleistungen berücksichtigen einen Pauschalbetrag für Lebensmittel, Kleidung, Haushaltsbedarf und andere grundlegende Ausgaben. Dieser Betrag wird individuell berechnet und hängt von der familiären Situation ab.

4. Transportkosten

Erstattet werden oft Kosten für notwendige Fahrten, z. B. zu Ärzten oder Therapien. In einigen Fällen können auch öffentliche Verkehrsmittel abgedeckt werden.

5. Besondere Aufwendungen

Einige Kantone bieten zusätzliche Unterstützung für spezifische Ausgaben, wie zum Beispiel:

  • Kurse zur Wiedereingliederung für Menschen mit einer Behinderung.
  • Zusätzliche Betreuungskosten für pflegebedürftige Personen.

Welche Ausgaben werden nicht übernommen?

Die Ergänzungsleistungen decken nicht alle möglichen Kosten. Beispielsweise werden folgende Ausgaben in der Regel nicht berücksichtigt:

  • Luxusartikel oder nicht notwendige Konsumausgaben.
  • Urlaubskosten oder Reisen, die nicht medizinisch notwendig sind.
  • Kreditzahlungen oder Schulden.

Wie werden die Ausgaben berechnet?

Die Berechnung der Ergänzungsleistungen erfolgt, indem die anerkannten Ausgaben (z. B. Miete, Gesundheitskosten) den anrechenbaren Einnahmen (z. B. Renten, Einkommen) gegenübergestellt werden. Der Unterschied wird durch die Ergänzungsleistungen gedeckt.

Die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV sind eine essenzielle Unterstützung, die es vielen Menschen in der Schweiz ermöglicht, ein würdiges Leben zu führen. Sie decken eine Vielzahl von Ausgaben, von Wohnkosten bis hin zu medizinischen Leistungen, und tragen dazu bei, finanzielle Engpässe zu vermeiden.

Ergänzungsleistungen: Welche Ausgaben werden gedeckt?

AusgabeBeschreibungWie Ergänzungsleistungen helfen
Miete Kosten für die Miete der Wohnung oder des Hauses des Antragstellers. Ergänzungsleistungen können die Differenz zwischen den eigenen Mitteln und den anerkannten Mietkosten decken.
Lebenshaltungskosten Allgemeine Kosten für Nahrungsmittel, Kleidung, Verkehr und andere alltägliche Ausgaben. Ergänzungsleistungen decken die Differenz zwischen dem verfügbaren Einkommen und den anerkannten Lebenshaltungskosten.
Gesundheitskosten Kosten für Medikamente, Arztbesuche und andere medizinische Behandlungen. Ergänzungsleistungen helfen, medizinische Kosten zu decken, die von anderen Versicherungen nicht übernommen werden.
Pflegekosten Kosten für Pflege zu Hause oder in einer Einrichtung. Ergänzungsleistungen können zur Deckung von Pflegekosten beitragen, wenn diese nicht durch andere Mittel abgedeckt sind.

Wenn Sie mehr über Ihre Berechtigung oder den Antrag auf Ergänzungsleistungen erfahren möchten, wenden Sie sich an die zuständige Stelle in Ihrem Kanton.

Häufig gestellte Fragen

1. Was sind Ergänzungsleistungen?

Ergänzungsleistungen sind finanzielle Unterstützungszahlungen, die an Personen gewährt werden, deren Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um ihre Lebenshaltungskosten, einschließlich Miete, Gesundheits- und Pflegekosten, zu decken.

2. Welche Ausgaben werden durch Ergänzungsleistungen gedeckt?

Ergänzungsleistungen können verschiedene Ausgaben decken, darunter Miete, allgemeine Lebenshaltungskosten (wie Nahrungsmittel und Kleidung), Gesundheitskosten (wie Medikamente und Arztbesuche) und Pflegekosten (zu Hause oder in einer Einrichtung).

3. Wie wird berechnet, welche Ausgaben durch Ergänzungsleistungen gedeckt werden?

Die Höhe der Ergänzungsleistungen wird basierend auf dem Einkommen und Vermögen des Antragstellers sowie den anerkannten Lebenshaltungskosten berechnet. Wenn das Einkommen nicht ausreicht, um diese Ausgaben zu decken, wird die Differenz durch Ergänzungsleistungen ausgeglichen.

4. Gibt es eine Obergrenze für die Ausgaben, die durch Ergänzungsleistungen gedeckt werden können?

Ja, die Ausgaben werden nur bis zu einem bestimmten Betrag anerkannt, der als "anerkannten Lebenshaltungskosten" bezeichnet wird. Diese Grenzen variieren je nach Kanton und individuellen Umständen.

5. Wer kann Ergänzungsleistungen beantragen?

Ergänzungsleistungen können von Rentnern, IV-Beziehenden und anderen Personen beantragt werden, deren Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um ihre grundlegenden Lebenshaltungskosten zu decken.

6. Wie beantrage ich Ergänzungsleistungen?

Ergänzungsleistungen können bei der zuständigen AHV- oder IV-Stelle des Kantons beantragt werden. Der Antragsteller muss Einkommens- und Vermögensnachweise sowie Angaben zu den Lebenshaltungskosten einreichen.

Seniorenheim Plus ist eine kostenlose Beratungsstelle für Familien älterer Menschen. Daher wird von Ihnen keine finanzielle Gebühr verlangt. Unsere Telefonnummer lautet: 031 528 07 15 Sie erreichen unsere Berater täglich von 8:00 bis 20:00 Uhr.

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