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Finanzielle Unterstützung in Anspruch nehmen > Ergänzungsleistungen zur AHV/IV
Die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (EL) sind ein essenzieller Bestandteil des sozialen Sicherungssystems in der Schweiz. Sie sollen sicherstellen, dass Personen mit unzureichenden finanziellen Mitteln ihre grundlegenden Bedürfnisse decken können. Doch welche Ausgaben werden durch diese Leistungen tatsächlich übernommen? Dieser Artikel gibt einen detaillierten Überblick über die wichtigsten Kostenpunkte, die durch die Ergänzungsleistungen gedeckt werden, einschließlich medizinischer Kosten, Wohnkosten und weiterer Ausgaben.
Ergänzungsleistungen sollen die Lücke zwischen den anerkannten Ausgaben und den Einnahmen der betroffenen Personen schließen. Sie gewährleisten ein Existenzminimum für diejenigen, die trotz Renten aus AHV oder IV finanziell nicht auskommen.
Die Wohnkosten gehören zu den größten Ausgaben vieler Menschen. Ergänzungsleistungen decken diese teilweise ab, jedoch nur bis zu einem festgelegten Höchstbetrag, der je nach Wohnkanton und persönlicher Situation variiert.
Hinweis: Es ist wichtig, dass die Mietkosten angemessen sind, da überhöhte Beträge nicht vollständig gedeckt werden.
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Die Ergänzungsleistungen übernehmen viele medizinische Ausgaben, die nicht von der obligatorischen Krankenversicherung gedeckt werden. Dazu gehören:
Die Ergänzungsleistungen berücksichtigen einen Pauschalbetrag für Lebensmittel, Kleidung, Haushaltsbedarf und andere grundlegende Ausgaben. Dieser Betrag wird individuell berechnet und hängt von der familiären Situation ab.
Erstattet werden oft Kosten für notwendige Fahrten, z. B. zu Ärzten oder Therapien. In einigen Fällen können auch öffentliche Verkehrsmittel abgedeckt werden.
Einige Kantone bieten zusätzliche Unterstützung für spezifische Ausgaben, wie zum Beispiel:
Die Ergänzungsleistungen decken nicht alle möglichen Kosten. Beispielsweise werden folgende Ausgaben in der Regel nicht berücksichtigt:
Die Berechnung der Ergänzungsleistungen erfolgt, indem die anerkannten Ausgaben (z. B. Miete, Gesundheitskosten) den anrechenbaren Einnahmen (z. B. Renten, Einkommen) gegenübergestellt werden. Der Unterschied wird durch die Ergänzungsleistungen gedeckt.
Die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV sind eine essenzielle Unterstützung, die es vielen Menschen in der Schweiz ermöglicht, ein würdiges Leben zu führen. Sie decken eine Vielzahl von Ausgaben, von Wohnkosten bis hin zu medizinischen Leistungen, und tragen dazu bei, finanzielle Engpässe zu vermeiden.
Ausgabe | Beschreibung | Wie Ergänzungsleistungen helfen |
---|---|---|
Miete | Kosten für die Miete der Wohnung oder des Hauses des Antragstellers. | Ergänzungsleistungen können die Differenz zwischen den eigenen Mitteln und den anerkannten Mietkosten decken. |
Lebenshaltungskosten | Allgemeine Kosten für Nahrungsmittel, Kleidung, Verkehr und andere alltägliche Ausgaben. | Ergänzungsleistungen decken die Differenz zwischen dem verfügbaren Einkommen und den anerkannten Lebenshaltungskosten. |
Gesundheitskosten | Kosten für Medikamente, Arztbesuche und andere medizinische Behandlungen. | Ergänzungsleistungen helfen, medizinische Kosten zu decken, die von anderen Versicherungen nicht übernommen werden. |
Pflegekosten | Kosten für Pflege zu Hause oder in einer Einrichtung. | Ergänzungsleistungen können zur Deckung von Pflegekosten beitragen, wenn diese nicht durch andere Mittel abgedeckt sind. |
Wenn Sie mehr über Ihre Berechtigung oder den Antrag auf Ergänzungsleistungen erfahren möchten, wenden Sie sich an die zuständige Stelle in Ihrem Kanton.
Ergänzungsleistungen sind finanzielle Unterstützungszahlungen, die an Personen gewährt werden, deren Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um ihre Lebenshaltungskosten, einschließlich Miete, Gesundheits- und Pflegekosten, zu decken.
Ergänzungsleistungen können verschiedene Ausgaben decken, darunter Miete, allgemeine Lebenshaltungskosten (wie Nahrungsmittel und Kleidung), Gesundheitskosten (wie Medikamente und Arztbesuche) und Pflegekosten (zu Hause oder in einer Einrichtung).
Die Höhe der Ergänzungsleistungen wird basierend auf dem Einkommen und Vermögen des Antragstellers sowie den anerkannten Lebenshaltungskosten berechnet. Wenn das Einkommen nicht ausreicht, um diese Ausgaben zu decken, wird die Differenz durch Ergänzungsleistungen ausgeglichen.
Ja, die Ausgaben werden nur bis zu einem bestimmten Betrag anerkannt, der als "anerkannten Lebenshaltungskosten" bezeichnet wird. Diese Grenzen variieren je nach Kanton und individuellen Umständen.
Ergänzungsleistungen können von Rentnern, IV-Beziehenden und anderen Personen beantragt werden, deren Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um ihre grundlegenden Lebenshaltungskosten zu decken.
Ergänzungsleistungen können bei der zuständigen AHV- oder IV-Stelle des Kantons beantragt werden. Der Antragsteller muss Einkommens- und Vermögensnachweise sowie Angaben zu den Lebenshaltungskosten einreichen.
Seniorenheim Plus ist eine kostenlose Beratungsstelle für Familien älterer Menschen. Daher wird von Ihnen keine finanzielle Gebühr verlangt. Unsere Telefonnummer lautet: 031 528 07 15 Sie erreichen unsere Berater täglich von 8:00 bis 20:00 Uhr.
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