Ergänzungsleistungen zur AHV/IV


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Die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV sind eine Form der Sozialhilfe für ältere oder behinderte Menschen in der Schweiz, deren Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, um ihre Grundbedürfnisse zu decken. Diese Leistungen werden zusätzlich zu den Renten der AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) oder IV (Invalidenversicherung) gezahlt und sollen einen angemessenen Lebensstandard gewährleisten

Was sind Ergänzungsleistungen zur AHV/IV?

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Ergänzungsleistungen zur AHV/IV sind eine finanzielle Unterstützung des Schweizer Staates für Personen, deren Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um ihre Grundbedürfnisse wie Wohnen, Ernährung, Gesundheitsversorgung und obligatorische Sozialversicherungen zu decken. Diese Leistungen ergänzen die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) sowie die Invalidenversicherung (IV).

Wann hat man Anspruch auf eine IV-Rente?

Der Anspruch auf eine IV-Rente beginnt frühestens nach Ablauf einer einjährigen Wartezeit. Während dieses Jahres muss die Arbeitsunfähigkeit durchschnittlich mindestens 40 Prozent betragen. Nach Ablauf dieser Frist muss weiterhin eine Erwerbsunfähigkeit von mindestens 40 Prozent vorliegen.

Zusätzlich muss die Person in der Schweiz wohnhaft sein und ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht besitzen. Ebenso muss sie das Rentenalter erreicht haben oder nach dem IV-Gesetz als invalid gelten. Antragsteller müssen detaillierte Angaben zu ihrem Einkommen und Vermögen machen, um ihre Anspruchsberechtigung festzustellen.

Die Höhe der AHV/IV-Ergänzungsleistungen richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen und finanziellen Ressourcen des Empfängers. Die Leistungen werden monatlich ausgezahlt und können je nach Entwicklung der finanziellen Situation überprüft werden.

Wie erhält man Anspruch auf Ergänzungsleistungen?

Um in der Schweiz Ergänzungsleistungen zur AHV/IV zu erhalten, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt und ein festgelegtes Verfahren eingehalten werden.

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Antragstellung:

  • Prüfen Sie Ihre Anspruchsberechtigung: Sie müssen eine AHV- oder IV-Rente beziehen und Ihr Einkommen sowie Vermögen müssen nicht ausreichen, um Ihren Lebensunterhalt zu decken.
  • Füllen Sie das Antragsformular aus: Das Formular muss sorgfältig ausgefüllt und mit allen erforderlichen Unterlagen versehen werden. Sie erhalten es bei der kantonalen Sozialversicherungsanstalt oder können es online auf der Website des Bundesamts für Sozialversicherungen herunterladen.
  • Reichen Sie Ihren Antrag ein: Senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular zusammen mit den erforderlichen Dokumenten an das kantonale Sozialversicherungsamt Ihres Wohnkantons.
  • Warten Sie auf den Entscheid: Die SVA prüft Ihren Antrag und teilt Ihnen die Entscheidung schriftlich mit.
  • Beschwerde einlegen (falls erforderlich): Falls Sie mit dem Entscheid nicht einverstanden sind, können Sie Einspruch bei der kantonalen Rekurskommission oder dem Kantonsgericht einlegen.
KriteriumErläuterungVoraussetzungen
Anspruch auf Ergänzungsleistungen Ergänzungsleistungen helfen, die Lücke zwischen den eigenen Einkünften und den anerkannten Lebenshaltungskosten zu schließen. Der Antragsteller muss eine AHV- oder IV-Rente beziehen und sein Einkommen darf nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt zu decken.
Berechnung der Ergänzungsleistungen Die Höhe der Ergänzungsleistungen basiert auf Einkommen, Vermögen und den anerkannten Lebenshaltungskosten. Das Einkommen und Vermögen müssen angegeben werden, und es wird eine Differenz zwischen den Lebenshaltungskosten und den eigenen Mitteln berechnet.
Vermögensgrenzen Ergänzungsleistungen werden nur gewährt, wenn das Vermögen des Antragstellers bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Die Grenze liegt bei CHF 50'000 für Alleinstehende und CHF 75'000 für verheiratete Paare.
Einkommensgrenzen Es gibt ebenfalls Einkommensgrenzen, die je nach Haushalt und Anzahl der zu versorgenden Personen variieren. Die Einkommensgrenze für Alleinstehende beträgt CHF 28'800 jährlich, für Paare CHF 43'200 jährlich.

Häufig gestellte Fragen

1. Was sind Ergänzungsleistungen zur AHV/IV?

Ergänzungsleistungen sind finanzielle Unterstützungszahlungen für Personen, deren AHV- oder IV-Rente nicht ausreicht, um die Lebenshaltungskosten zu decken. Sie sollen sicherstellen, dass Betroffene ein würdiges Leben führen können.

2. Wer hat Anspruch auf Ergänzungsleistungen?

Personen, die eine AHV- oder IV-Rente beziehen und deren Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um ihren Lebensunterhalt zu decken. Es gibt festgelegte Einkommens- und Vermögensgrenzen.

3. Wie wird die Höhe der Ergänzungsleistungen berechnet?

Die Berechnung basiert auf den anerkannten Lebenshaltungskosten abzüglich des vorhandenen Einkommens und Vermögens.

4. Gibt es Einkommens- und Vermögensgrenzen?

Ja, für den Bezug von Ergänzungsleistungen gelten Einkommens- und Vermögensgrenzen. Diese liegen für Alleinstehende bei CHF 28'800 und für Paare bei CHF 43'200 jährlich. Die Vermögensgrenze beträgt CHF 50'000 für Alleinstehende und CHF 75'000 für Paare.

5. Wie beantrage ich Ergänzungsleistungen?

Der Antrag wird bei der AHV oder IV-Stelle des Kantons gestellt. Es müssen detaillierte Angaben zum Einkommen, Vermögen und den Lebenshaltungskosten gemacht werden.

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