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Finanzielle Unterstützung in Anspruch nehmen > Ergänzungsleistungen zur AHV/IV
In der Schweiz sind die Unterstützungsleistungen für ältere Menschen nicht einheitlich geregelt – insbesondere in der Deutschschweiz variieren die Kriterien, Leistungen und Verfahren von Kanton zu Kanton. Wer eine passende Pflegeeinrichtung sucht oder finanzielle Hilfe beantragen möchte, sollte die kantonalen Unterschiede gut kennen.
Die Schweiz ist föderal organisiert – das bedeutet, dass jeder Kanton seine eigenen Richtlinien und Budgetrahmen für die Sozialhilfe festlegt. Dadurch entstehen spürbare Unterschiede in der Höhe der Leistungen, den Einkommensgrenzen und dem Prüfungsprozess.
Beispielsweise kann eine ältere Person in Luzern andere Voraussetzungen und Leistungen vorfinden als eine in Zürich – auch wenn ihre Lebenssituation vergleichbar ist.
Lesen Sie auch: Ergänzungsleistungen oder Sozialhilfe – was sind die Unterschiede?
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Kanton | Einkommensgrenze (Einzelperson) | Besonderheiten |
---|---|---|
Zürich | ca. 2'600 CHF/Monat | Strenge Vermögensprüfung, kantonale Zusatzhilfen möglich |
Basel-Stadt | ca. 2'800 CHF/Monat | Sozialhilfe mit Fokus auf altersgerechtem Wohnen |
Luzern | ca. 2'400 CHF/Monat | Rückerstattungspflicht nach Tod möglich |
Bern | ca. 2'500 CHF/Monat | Starke Verknüpfung mit Ergänzungsleistungen (EL) |
Vollständige Unterlagen: Einkommen, Vermögen, Mietkosten – alles muss belegt werden.
Bearbeitungsdauer: Unterschiede je nach Kanton, frühzeitig einreichen ist wichtig.
Mitteilungspflicht: Änderungen der persönlichen oder finanziellen Situation müssen gemeldet werden.
Gerade im Alter ist es schwierig, sich durch die komplexen Regelungen zu kämpfen. Wer Pflege braucht oder ein geeignetes Zuhause sucht, sollte sich von Experten begleiten lassen.
Seniorenheim Plus hilft Ihnen kostenlos, die passende Einrichtung und die verfügbaren Hilfen in Ihrem Kanton zu finden – kompetent, transparent und persönlich.
Kontaktieren Sie jetzt einen Berater von Seniorenheim Plus und lassen Sie sich zu den regionalen Unterstützungsangeboten informieren.
Ergänzungsleistungen (EL) ergänzen die AHV/IV, wenn diese nicht für den Lebensbedarf reichen. Sozialhilfe greift nur, wenn kein Anspruch auf EL besteht oder diese nicht ausreichen.
In vielen Kantonen ja – vor allem, wenn nach dem Tod Vermögen (z. B. Immobilien) vorhanden ist.
Prinzipiell ja, aber es gelten Karenzzeiten und Anmeldefristen im neuen Wohnkanton.
Direkt bei den Sozialdiensten der Kantone – oder über die kostenlose Beratung von Seniorenheim Plus.
Die Sozialhilfe ist in der Schweiz ein komplexes Thema – besonders aufgrund der kantonalen Unterschiede. Um finanzielle Unterstützung optimal zu nutzen und gleichzeitig eine passende Wohnform im Alter zu finden, empfiehlt es sich, gut informiert und begleitet zu sein.
Seniorenheim Plus unterstützt Sie kostenlos bei der Wahl einer Pflegeeinrichtung und informiert Sie über alle kanton
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