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Finanzielle Unterstützung in Anspruch nehmen > Ergänzungsleistungen zur AHV/IV
Die AHV und IV bieten in der Schweiz wichtige finanzielle Unterstützung, um ein Existenzminimum zu gewährleisten. Doch neben den bekannten Leistungen gibt es noch weitere, weniger bekannte Hilfsangebote und Zusatzleistungen , die Sie möglicherweise nutzen können. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, welche zusätzlichen Ressourcen Ihnen zur Verfügung stehen und wie Sie davon profitieren können.
Die Ergänzungsleistungen (EL) sind für viele bereits bekannt, aber ihre Möglichkeiten werden oft unterschätzt.
Tipp: Überprüfen Sie Ihre Berechtigung regelmäßig, besonders bei Änderungen Ihrer Einkommens- oder Vermögenssituation.
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Die Hilflosenentschädigung ist eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für Personen, die aufgrund einer körperlichen oder geistigen Einschränkung im Alltag auf Hilfe angewiesen sind.
Wie beantragen?
Kontaktieren Sie Ihre kantonale AHV/IV-Stelle und legen Sie die notwendigen Nachweise vor.
Der Assistenzbeitrag der IV ermöglicht es Personen mit einer Behinderung, eine Betreuungsperson anzustellen.
Tipp: Auch pflegende Angehörige können oft als Betreuungspersonen angestellt werden.
Die AHV und IV bieten Unterstützung für die Anschaffung von Hilfsmitteln, die den Alltag erleichtern.
Wie vorgehen?
Beantragen Sie die Kostenübernahme vor der Anschaffung direkt bei der AHV/IV.
Einige Kantone und Gemeinden bieten zusätzliche Hilfen für Energie- und Heizkosten, insbesondere für Rentner*innen mit geringem Einkommen.
Tipp: Informieren Sie sich auch über Energiesparprogramme, die in vielen Regionen angeboten werden.
Neben direkten finanziellen Leistungen können Sie auch von steuerlichen Vorteilen profitieren:
Tipp: Lassen Sie Ihre Steuererklärung von einer Fachperson prüfen, um alle möglichen Abzüge zu nutzen.
Viele öffentliche und private Institutionen bieten Sondertarife für Personen, die AHV/IV-Leistungen beziehen:
In der Schweiz gibt es zahlreiche Stiftungen und Fonds, die Menschen mit finanziellen Engpässen unterstützen.
Neben den bekannten Leistungen der AHV und IV gibt es eine Vielzahl weniger bekannter zusätzlicher Unterstützungen, die Ihnen helfen können, Ihre finanzielle Situation zu verbessern. Von Hilflosenentschädigungen über Zuschüsse für Hilfsmittel bis hin zu Steuererleichterungen – es lohnt sich, diese Ressourcen zu prüfen und gezielt zu nutzen.
Unterstützungsprogramm | Beschreibung | Voraussetzungen |
---|---|---|
Hilflosenentschädigung | Zusätzliche Unterstützung für AHV/IV-Beziehende, die eine starke Hilfe bei der Bewältigung des Alltags benötigen. | Muss nachweisen, dass man ohne Hilfe im Alltag nicht zurechtkommt. |
Kantonale Zusatzleistungen | Je nach Kanton gibt es unterschiedliche Zusatzleistungen für Rentner und IV-Beziehende. | Die Voraussetzungen variieren je nach Kanton und den dortigen sozialen Programmen. |
Ergänzungsleistungen (EL) | Finanzielle Unterstützung, die das Einkommen von AHV/IV-Rentnern auf das Existenzminimum hebt. | Einkommen und Vermögen müssen unter bestimmten Schwellenwerten liegen. |
Versteckte Ressourcen beziehen sich auf zusätzliche Unterstützungsprogramme und finanzielle Hilfen, die oft übersehen werden, wie beispielsweise Hilflosenentschädigungen, kantonale Zusatzleistungen oder Freibeträge bei der Berechnung von Ergänzungsleistungen.
Programme wie Hilflosenentschädigung, Ergänzungsleistungen (EL), kantonale Zusatzleistungen und auch die Beteiligung an Gesundheitskosten bieten zusätzliche Unterstützung. Diese Programme helfen, wenn die AHV/IV-Rente allein nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt oder die Gesundheitskosten zu decken.
Personen, die aufgrund von körperlichen oder geistigen Einschränkungen auf eine erhebliche Unterstützung im Alltag angewiesen sind, haben Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung. Diese wird zusätzlich zur AHV/IV-Rente gezahlt.
Ergänzungsleistungen (EL) sind eine finanzielle Hilfe, die den Einkommensunterschied zwischen den AHV/IV-Renten und den anerkannten Lebenshaltungskosten abdeckt. Sie sorgen dafür, dass der Lebensunterhalt der Betroffenen auch dann gesichert ist, wenn die Renten nicht ausreichen.
Um zusätzliche Leistungen wie Ergänzungsleistungen oder Hilflosenentschädigung zu beantragen, müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen AHV- oder IV-Stelle einreichen und die erforderlichen Nachweise zu Einkommen, Vermögen und Gesundheitszustand beifügen.
Einige kantonale Zusatzleistungen variieren von Kanton zu Kanton. Daher ist es wichtig, sich bei der zuständigen Sozialstelle des jeweiligen Kantons zu informieren, welche zusätzlichen Leistungen und Fördermöglichkeiten zur Verfügung stehen.
Seniorenheim Plus ist eine kostenlose Beratungsstelle für Familien älterer Menschen. Daher wird von Ihnen keine finanzielle Gebühr verlangt. Unsere Telefonnummer lautet: 031 528 07 15 Sie erreichen unsere Berater täglich von 8:00 bis 20:00 Uhr.
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