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Finanzielle Unterstützung in Anspruch nehmen > Ergänzungsleistungen zur AHV/IV
Die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (EL) sind eine wichtige finanzielle Unterstützung für Menschen in der Schweiz, die ihre Lebenshaltungskosten mit ihrer Rente nicht decken können. Aber wer hat Anspruch darauf, und welche Einkommensgrenzen gelten? In diesem Artikel erklären wir klar und verständlich, welche finanziellen Kriterien erfüllt sein müssen, um Ergänzungsleistungen zu erhalten.
Ergänzungsleistungen sind ein gesetzlich garantiertes Recht für Personen, die Leistungen aus der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) oder der Invalidenversicherung (IV) beziehen. Sie sollen sicherstellen, dass die grundlegenden Lebenshaltungskosten gedeckt werden können.
Die Einkommensgrenzen für den Zugang zu Ergänzungsleistungen variieren je nach persönlicher Situation, einschließlich der Wohnsituation (z. B. zu Hause oder in einem Pflegeheim) und der familiären Konstellation.
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Die Berechnung des anrechenbaren Einkommens erfolgt auf der Grundlage:
Tatsächlicher Einnahmen
Dazu gehören Renten, Erwerbseinkommen und andere regelmäßige Einkünfte.
Pauschalen und Abzüge
Vermögensgrenzen
Vermögenswerte wie Immobilien oder Ersparnisse werden in die Berechnung einbezogen. Ein gewisser Freibetrag bleibt jedoch unberücksichtigt.
Die Einkommensgrenzen und Abzüge können je nach Kanton variieren. Es ist daher wichtig, sich bei der kantonalen Stelle zu informieren, um die genauen Zahlen zu erfahren.
Die Einhaltung der Einkommensgrenzen entscheidet darüber, ob Sie Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben. Die Berechnungen sind individuell und berücksichtigen sowohl Ihre Einnahmen als auch Ihre Ausgaben.
Kategorie | Einkommensgrenze (2024) | Berechtigte Personengruppen |
---|---|---|
Alleinstehende | CHF 28'800 jährlich | Rentner, IV-Beziehende und bedürftige Personen ohne weitere Einkünfte. |
Verheiratete Paare | CHF 43'200 jährlich | Paare, bei denen beide Renten oder eine IV-Rente beziehen. |
Freibeträge für Kinder | Je nach Anzahl und Alter der Kinder | Familien mit Kindern erhalten zusätzliche Freibeträge. |
Ergänzungsleistungen sind finanzielle Hilfen, die Personen gewährt werden, deren Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um ihre Lebenshaltungskosten zu decken. Diese Leistungen ergänzen die AHV- oder IV-Rente und helfen, das Existenzminimum zu sichern.
Für Alleinstehende liegt die Einkommensgrenze bei CHF 28'800 jährlich, für verheiratete Paare bei CHF 43'200 jährlich. Zusätzlich gibt es Freibeträge, insbesondere für Familien mit Kindern.
Das Einkommen wird in die Berechnung der Ergänzungsleistungen einbezogen. Es wird geprüft, ob das Einkommen die anerkannten Lebenshaltungskosten abdeckt. Wenn nicht, wird die Differenz durch Ergänzungsleistungen ausgeglichen.
Ja, es gibt verschiedene Abzüge, wie Mietkosten, Gesundheitskosten oder bestimmte Ausgaben für Kinderbetreuung und Pflege. Diese Abzüge verringern das anrechenbare Einkommen und können den Anspruch auf Ergänzungsleistungen erhöhen.
Es ist möglich, dass Sie dennoch Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben, wenn Abzüge wie hohe Mietkosten oder Gesundheitskosten berücksichtigt werden, die Ihr verfügbares Einkommen verringern.
Ergänzungsleistungen können bei der zuständigen AHV- oder IV-Stelle des jeweiligen Kantons beantragt werden. Dabei müssen alle Einkommens- und Vermögensnachweise sowie die relevanten Ausgaben belegt werden.
Die Einkommensgrenzen für Ergänzungsleistungen zur AHV/IV sind klar definiert, aber individuell anpassbar. Sie bieten eine wichtige Unterstützung für diejenigen, die ihre Grundkosten nicht selbst decken können. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie die Kriterien erfüllen, kontaktieren Sie Ihre kantonale Ergänzungsleistungsstelle für eine persönliche Berechnung.
Seniorenheim Plus ist eine kostenlose Beratungsstelle für Familien älterer Menschen. Daher wird von Ihnen keine finanzielle Gebühr verlangt. Unsere Telefonnummer lautet: 031 528 07 15 Sie erreichen unsere Berater täglich von 8:00 bis 20:00 Uhr.
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