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Finanzielle Unterstützung in Anspruch nehmen > Ergänzungsleistungen zur AHV/IV
Die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (EL) sind eine wichtige finanzielle Unterstützung für Menschen in der Schweiz, die ihre Lebenshaltungskosten mit ihrer Rente nicht decken können. Aber wer hat Anspruch darauf, und welche Einkommensgrenzen gelten? In diesem Artikel erklären wir klar und verständlich, welche finanziellen Kriterien erfüllt sein müssen, um Ergänzungsleistungen zu erhalten.
Ergänzungsleistungen sind ein gesetzlich garantiertes Recht für Personen, die Leistungen aus der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) oder der Invalidenversicherung (IV) beziehen. Sie sollen sicherstellen, dass die grundlegenden Lebenshaltungskosten gedeckt werden können.
Die Einkommensgrenzen für den Zugang zu Ergänzungsleistungen variieren je nach persönlicher Situation, einschließlich der Wohnsituation (z. B. zu Hause oder in einem Pflegeheim) und der familiären Konstellation.
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Die Berechnung des anrechenbaren Einkommens erfolgt auf der Grundlage:
Tatsächlicher Einnahmen
Dazu gehören Renten, Erwerbseinkommen und andere regelmäßige Einkünfte.
Pauschalen und Abzüge
Vermögensgrenzen
Vermögenswerte wie Immobilien oder Ersparnisse werden in die Berechnung einbezogen. Ein gewisser Freibetrag bleibt jedoch unberücksichtigt.
Die Einkommensgrenzen und Abzüge können je nach Kanton variieren. Es ist daher wichtig, sich bei der kantonalen Stelle zu informieren, um die genauen Zahlen zu erfahren.
Die Einhaltung der Einkommensgrenzen entscheidet darüber, ob Sie Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben. Die Berechnungen sind individuell und berücksichtigen sowohl Ihre Einnahmen als auch Ihre Ausgaben.
Die Einkommensgrenzen für Ergänzungsleistungen zur AHV/IV sind klar definiert, aber individuell anpassbar. Sie bieten eine wichtige Unterstützung für diejenigen, die ihre Grundkosten nicht selbst decken können. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie die Kriterien erfüllen, kontaktieren Sie Ihre kantonale Ergänzungsleistungsstelle für eine persönliche Berechnung.
Seniorenheim Plus ist eine kostenlose Beratungsstelle für Familien älterer Menschen. Daher wird von Ihnen keine finanzielle Gebühr verlangt. Unsere Telefonnummer lautet: 031 528 07 15 Sie erreichen unsere Berater täglich von 8:00 bis 20:00 Uhr.
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