Was sind die Einkommensgrenzen für den Zugang zu Ergänzungsleistungen?


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Die  Ergänzungsleistungen zur AHV/IV  (EL) sind eine wichtige finanzielle Unterstützung für Menschen in der Schweiz, die ihre Lebenshaltungskosten mit ihrer Rente nicht decken können. Aber wer hat Anspruch darauf, und welche  Einkommensgrenzen  gelten? In diesem Artikel erklären wir klar und verständlich, welche finanziellen Kriterien erfüllt sein müssen, um Ergänzungsleistungen zu erhalten.

Was sind Ergänzungsleistungen?

Ergänzungsleistungen sind ein gesetzlich garantiertes Recht für Personen, die Leistungen aus der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) oder der Invalidenversicherung (IV) beziehen. Sie sollen sicherstellen, dass die grundlegenden Lebenshaltungskosten gedeckt werden können.

Welche Einkommensgrenzen gelten?

Die Einkommensgrenzen für den Zugang zu Ergänzungsleistungen variieren je nach persönlicher Situation, einschließlich der Wohnsituation (z. B. zu Hause oder in einem Pflegeheim) und der familiären Konstellation.

Für Alleinstehende

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  • Maximales Jahreseinkommen: Rund 39'000 CHF (je nach Kanton leicht unterschiedlich).
  • Berücksichtigte Einnahmen: AHV/IV-Rente, Erwerbseinkommen, Vermögenseinnahmen, sowie Leistungen Dritter.

Für Ehepaare

  • Maximales Jahreseinkommen: Rund 54'000 CHF.
  • Zusätzlich wird das gemeinsame Vermögen in die Berechnung einbezogen.

Für Personen in Pflegeeinrichtungen

  • Die Einkommensgrenze ist in der Regel höher, da die tatsächlichen Kosten für die Unterbringung berücksichtigt werden.

Wie werden die Einkünfte berechnet?

Die Berechnung des anrechenbaren Einkommens erfolgt auf der Grundlage:

  1. Tatsächlicher Einnahmen
    Dazu gehören Renten, Erwerbseinkommen und andere regelmäßige Einkünfte.

  2. Pauschalen und Abzüge

    • Mietkosten: Nur bis zu einem definierten Höchstbetrag.
    • Krankenkassenprämien: Zuschüsse zu den Versicherungsprämien werden berücksichtigt.
    • Medizinische Ausgaben: Nicht gedeckte Gesundheitskosten können angerechnet werden.
  3. Vermögensgrenzen
    Vermögenswerte wie Immobilien oder Ersparnisse werden in die Berechnung einbezogen. Ein gewisser Freibetrag bleibt jedoch unberücksichtigt.

Beispiele für Einkommensgrenzen

  • Eine alleinstehende Person mit einer AHV-Rente von 20'000 CHF und einer kleinen Zusatzrente könnte Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben, wenn die Miete und Krankheitskosten hoch sind.
  • Ein Ehepaar mit einem Einkommen von 50'000 CHF, aber hohen Pflegekosten, könnte ebenfalls berechtigt sein.

Regionale Unterschiede

Die Einkommensgrenzen und Abzüge können je nach Kanton variieren. Es ist daher wichtig, sich bei der kantonalen Stelle zu informieren, um die genauen Zahlen zu erfahren.

Warum sind die Einkommensgrenzen wichtig?

Die Einhaltung der Einkommensgrenzen entscheidet darüber, ob Sie Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben. Die Berechnungen sind individuell und berücksichtigen sowohl Ihre Einnahmen als auch Ihre Ausgaben.

Die Einkommensgrenzen für Ergänzungsleistungen zur AHV/IV sind klar definiert, aber individuell anpassbar. Sie bieten eine wichtige Unterstützung für diejenigen, die ihre Grundkosten nicht selbst decken können. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie die Kriterien erfüllen, kontaktieren Sie Ihre kantonale Ergänzungsleistungsstelle für eine persönliche Berechnung.

Seniorenheim Plus ist eine kostenlose Beratungsstelle für Familien älterer Menschen. Daher wird von Ihnen keine finanzielle Gebühr verlangt. Unsere Telefonnummer lautet: 031 528 07 15 Sie erreichen unsere Berater täglich von 8:00 bis 20:00 Uhr.

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