Was sind Ergänzungsleistungen zur AHV/IV, und wer kann davon profitieren?


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Die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (EL) sind eine wichtige finanzielle Unterstützung für Personen in der Schweiz, deren Einkommen nicht ausreicht, um die notwendigen Lebenshaltungskosten zu decken, obwohl sie bereits Leistungen der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) oder der Invalidenversicherung (IV) beziehen. Diese Leistungen sind ein zentraler Bestandteil des sozialen Sicherungssystems in der Schweiz und bieten finanzielle Sicherheit. In diesem Artikel erklären wir, was Ergänzungsleistungen sind, wer Anspruch darauf hat und wie man sie beantragen kann.

Was sind Ergänzungsleistungen (EL)?

Ergänzungsleistungen sind keine Sozialhilfe, sondern ein gesetzlich verankertes Recht für berechtigte Personen. Ihr Hauptziel ist es, die Lücke zwischen den Einkünften der Anspruchsberechtigten und den anerkannten Ausgaben wie Mietkosten, medizinischen Kosten und grundlegenden Lebenshaltungskosten zu schließen.

Ergänzungsleistungen umfassen:

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  1. Jährliche Leistungen: Regelmäßige finanzielle Unterstützung zur Deckung der Lebenshaltungskosten.
  2. Kostenerstattungen: Zum Beispiel für medizinische Ausgaben, die nicht von der obligatorischen Krankenversicherung gedeckt werden.

Diese Leistungen sind besonders wichtig für ältere MenschenPersonen mit Behinderungen und solche, die in Pflegeeinrichtungen wie Altersheimen leben.

Wer hat Anspruch auf Ergänzungsleistungen zur AHV/IV?

Allgemeine Anspruchsvoraussetzungen

Um Anspruch auf Ergänzungsleistungen zu haben, muss man:

  1. In der Schweiz wohnen: Die Leistungen stehen nur Personen mit Wohnsitz in der Schweiz zur Verfügung.
  2. AHV- oder IV-Leistungen beziehen: Man muss bereits eine Altersrente, Hinterlassenenrente oder Invalidenrente erhalten.
  3. Die Einkommens- und Vermögensgrenzen einhalten: Die verfügbaren Mittel (Einkommen und Vermögen) dürfen die gesetzlich festgelegten Höchstgrenzen nicht überschreiten.

Einkommens- und Vermögensgrenzen

Die Einkommensgrenzen richten sich nach der persönlichen Situation der Antragstellenden. Zum Beispiel:

  • Für Alleinstehende liegt die Grenze bei etwa 39'000 CHF jährlich (kann je nach Kanton variieren).
  • Für Ehepaare liegt diese Grenze bei etwa 54'000 CHF.

Auch Immobilien, finanzielle Anlagen und Renten von anderen Institutionen werden in die Berechnung einbezogen.

Besondere Fälle

  • Personen in Pflegeeinrichtungen: Die hohen Kosten solcher Einrichtungen können oft teilweise durch Ergänzungsleistungen gedeckt werden.
  • Ausländische Staatsangehörige in der Schweiz: Sie müssen in der Regel eine Mindestwohndauer von 10 Jahren nachweisen.

Warum sollte man Ergänzungsleistungen beantragen?

Viele ältere Menschen oder Menschen mit Behinderungen wissen nicht, dass sie Anspruch auf diese Unterstützung haben. Dabei helfen Ergänzungsleistungen,

  • Grundlegende Kosten wie Miete, Gesundheitskosten oder Ernährung zu decken.
  • Die Lebensqualität der Berechtigten zu verbessern, insbesondere durch die Reduzierung finanzieller Belastungen.
  • Die Unabhängigkeit zu bewahren, ohne ausschließlich auf die Familie oder Sozialhilfe angewiesen zu sein.

Wie beantragt man Ergänzungsleistungen?

  1. Notwendige Unterlagen vorbereiten
    Benötigt werden Einkommens-, Vermögens- und Ausgabenbelege, einschließlich Rentenbescheinigungen, Bankauszüge und Arztrechnungen.

  2. Kontaktaufnahme mit der zuständigen Stelle
    Der Antrag muss bei der zuständigen Ergänzungsleistungsstelle des Wohnkantons eingereicht werden.

  3. Antragsformular ausfüllen
    Die Formulare sind online oder direkt bei den kantonalen Stellen erhältlich.

  4. Entscheid erhalten
    Nach Prüfung Ihres Dossiers erhalten Sie eine Mitteilung über die Höhe der Ihnen zustehenden Leistungen.

Häufige Fragen zu Ergänzungsleistungen

Sind Ergänzungsleistungen steuerpflichtig?

Nein, sie sind nicht steuerpflichtig und daher für die Berechtigten besonders vorteilhaft.

Wie lange gelten die Ergänzungsleistungen?

Die Leistungen werden gewährt, solange die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Jährlich erfolgt eine Überprüfung der persönlichen Situation.

Können Ergänzungsleistungen mit anderen Hilfen kombiniert werden?

Ja, sie können mit anderen Unterstützungen wie Wohngeld oder kantonalen Zuschüssen kombiniert werden.

Die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV sind eine unverzichtbare Hilfe für ältere Menschen und Personen mit Behinderungen in der Schweiz. Sie gewährleisten ein Existenzminimum und tragen dazu bei, die Würde der Berechtigten zu bewahren. Wenn Sie oder eine nahestehende Person finanzielle Schwierigkeiten haben, sollten Sie diese Möglichkeit in Betracht ziehen.

Seniorenheim Plus ist eine kostenlose Beratungsstelle für Familien älterer Menschen. Daher wird von Ihnen keine finanzielle Gebühr verlangt. Unsere Telefonnummer lautet: 031 528 07 15 Sie erreichen unsere Berater täglich von 8:00 bis 20:00 Uhr.

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