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Finanzielle Unterstützung in Anspruch nehmen > Ergänzungsleistungen zur AHV/IV
Die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (EL) sind eine wichtige finanzielle Unterstützung für Personen in der Schweiz, deren Einkommen nicht ausreicht, um die notwendigen Lebenshaltungskosten zu decken, obwohl sie bereits Leistungen der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) oder der Invalidenversicherung (IV) beziehen. Diese Leistungen sind ein zentraler Bestandteil des sozialen Sicherungssystems in der Schweiz und bieten finanzielle Sicherheit. In diesem Artikel erklären wir, was Ergänzungsleistungen sind, wer Anspruch darauf hat und wie man sie beantragen kann.
Ergänzungsleistungen sind keine Sozialhilfe, sondern ein gesetzlich verankertes Recht für berechtigte Personen. Ihr Hauptziel ist es, die Lücke zwischen den Einkünften der Anspruchsberechtigten und den anerkannten Ausgaben wie Mietkosten, medizinischen Kosten und grundlegenden Lebenshaltungskosten zu schließen.
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Diese Leistungen sind besonders wichtig für ältere Menschen, Personen mit Behinderungen und solche, die in Pflegeeinrichtungen wie Altersheimen leben.
Um Anspruch auf Ergänzungsleistungen zu haben, muss man:
Die Einkommensgrenzen richten sich nach der persönlichen Situation der Antragstellenden. Zum Beispiel:
Auch Immobilien, finanzielle Anlagen und Renten von anderen Institutionen werden in die Berechnung einbezogen.
Viele ältere Menschen oder Menschen mit Behinderungen wissen nicht, dass sie Anspruch auf diese Unterstützung haben. Dabei helfen Ergänzungsleistungen,
Notwendige Unterlagen vorbereiten
Benötigt werden Einkommens-, Vermögens- und Ausgabenbelege, einschließlich Rentenbescheinigungen, Bankauszüge und Arztrechnungen.
Kontaktaufnahme mit der zuständigen Stelle
Der Antrag muss bei der zuständigen Ergänzungsleistungsstelle des Wohnkantons eingereicht werden.
Antragsformular ausfüllen
Die Formulare sind online oder direkt bei den kantonalen Stellen erhältlich.
Entscheid erhalten
Nach Prüfung Ihres Dossiers erhalten Sie eine Mitteilung über die Höhe der Ihnen zustehenden Leistungen.
Nein, sie sind nicht steuerpflichtig und daher für die Berechtigten besonders vorteilhaft.
Die Leistungen werden gewährt, solange die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Jährlich erfolgt eine Überprüfung der persönlichen Situation.
Ja, sie können mit anderen Unterstützungen wie Wohngeld oder kantonalen Zuschüssen kombiniert werden.
Berechtigte Personen | Voraussetzungen | Art der Unterstützung |
---|---|---|
Rentner | AHV-Rente, die nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu decken | Finanzielle Unterstützung, die das Einkommen auf das Existenzminimum hebt. |
IV-Beziehende | IV-Rente, die nicht ausreicht, um die grundlegenden Lebenshaltungskosten zu decken | Zusätzliche finanzielle Mittel zur Deckung des Lebensunterhalts. |
Ehepaare | Beide Partner beziehen AHV- oder IV-Rente und benötigen zusätzliche Unterstützung | Erhöhung der finanziellen Mittel, wenn das Einkommen beider Partner nicht ausreicht. |
Die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV sind eine unverzichtbare Hilfe für ältere Menschen und Personen mit Behinderungen in der Schweiz. Sie gewährleisten ein Existenzminimum und tragen dazu bei, die Würde der Berechtigten zu bewahren. Wenn Sie oder eine nahestehende Person finanzielle Schwierigkeiten haben, sollten Sie diese Möglichkeit in Betracht ziehen.
Ergänzungsleistungen sind finanzielle Hilfen, die an Rentner und IV-Beziehende gezahlt werden, wenn deren Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt zu decken. Diese Leistungen helfen, das Existenzminimum zu sichern.
Personen, die eine AHV- oder IV-Rente beziehen und deren Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um ihre anerkannten Lebenshaltungskosten zu decken, haben Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Dies betrifft insbesondere Rentner, IV-Beziehende und deren Ehepartner.
Der Anspruch auf Ergänzungsleistungen wird durch die Berechnung des Einkommens, Vermögens und der anerkannten Lebenshaltungskosten ermittelt. Wenn das Einkommen nicht ausreicht, um die Kosten zu decken, wird die Differenz durch die Ergänzungsleistungen ausgeglichen.
Bei der Berechnung werden anerkanntes Einkommen und Vermögen sowie die Lebenshaltungskosten berücksichtigt. Dazu gehören Miete, Nahrungsmittel, Gesundheitskosten und andere wesentliche Ausgaben.
Ergänzungsleistungen können bei der zuständigen AHV- oder IV-Stelle im Kanton beantragt werden. Der Antragsteller muss Einkommens- und Vermögensnachweise sowie Angaben zu seinen Lebenshaltungskosten einreichen.
Ja, auch verheiratete Paare, bei denen beide Partner eine AHV- oder IV-Rente beziehen, können Ergänzungsleistungen beantragen, wenn ihr gemeinsames Einkommen nicht ausreicht, um ihre Lebenshaltungskosten zu decken.
Seniorenheim Plus ist eine kostenlose Beratungsstelle für Familien älterer Menschen. Daher wird von Ihnen keine finanzielle Gebühr verlangt. Unsere Telefonnummer lautet: 031 528 07 15 Sie erreichen unsere Berater täglich von 8:00 bis 20:00 Uhr.
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