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Finanzielle Unterstützung in Anspruch nehmen > Ergänzungsleistungen zur AHV/IV
Die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (EL) sind eine wichtige finanzielle Unterstützung für Senior*innen in der Schweiz. Besonders für diejenigen, die in einem Alters- oder Pflegeheim leben, können diese Leistungen helfen, die oft hohen Kosten zu tragen. In diesem Artikel erfahren Sie, wie die Ergänzungsleistungen diese Ausgaben abdecken können und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um davon zu profitieren.
Ein Aufenthalt in einem Alters- oder Pflegeheim kann monatlich mehrere Tausend Franken kosten. Diese Ausgaben umfassen:
Auch wenn ein Teil dieser Kosten von der Krankenkasse oder durch Renten gedeckt wird, bleibt oft eine finanzielle Lücke, die viele Senior*innen ohne zusätzliche Hilfe nicht schließen können.
Die Ergänzungsleistungen gleichen die Differenz zwischen den anerkannten Kosten und den verfügbaren Einkünftenaus. Das bedeutet, dass sie speziell darauf ausgelegt sind, die hohen Kosten eines Pflegeheims zu decken, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
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Unterkunft und Verpflegung
Die Mietkosten für ein Zimmer im Heim sowie die Verpflegung sind in den Ergänzungsleistungen berücksichtigt.
Pflegekosten
Pflegeleistungen, die nicht von der obligatorischen Krankenversicherung übernommen werden, können durch die EL gedeckt werden.
Medizinische Ausgaben
Kosten für Medikamente, Hilfsmittel wie Rollstühle oder Brillen sowie physiotherapeutische Behandlungen können ebenfalls übernommen werden.
Transportkosten
Notwendige Transporte, z. B. zu ärztlichen Untersuchungen, können unter bestimmten Bedingungen erstattet werden.
Um Ergänzungsleistungen für die Deckung der Heimkosten zu beantragen, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
Die genauen Berechnungen variieren je nach Kanton und persönlicher Situation.
Sammeln Sie die notwendigen Unterlagen
Dazu gehören Nachweise über Ihre Einkünfte, Vermögenswerte, Mietkosten im Heim und Pflegekosten.
Kontaktieren Sie die zuständige Stelle
Die Anträge werden bei der kantonalen Ergänzungsleistungsstelle eingereicht.
Füllen Sie das Formular aus
Geben Sie alle erforderlichen Informationen an und legen Sie die erforderlichen Dokumente bei.
Warten Sie auf die Entscheidung
Nach Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung über den Entscheid und die Höhe der bewilligten Leistungen.
Decken die Ergänzungsleistungen alle Kosten?
Nicht immer. Sie decken die als notwendig anerkannten Kosten, aber keine zusätzlichen oder überhöhten Ausgaben.
Was passiert, wenn sich meine finanzielle Situation ändert?
Wenn Ihre Einkünfte oder Ausgaben sich ändern, müssen Sie dies der Ergänzungsleistungsstelle melden, da sich der Betrag der Unterstützung anpassen kann.
Sind Ergänzungsleistungen rückzahlungspflichtig?
Nein, Ergänzungsleistungen müssen nicht zurückgezahlt werden, weder von Ihnen noch von Ihren Angehörigen.
Die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV sind eine wertvolle Unterstützung für Senior*innen, die in einem Alters- oder Pflegeheim leben. Sie helfen, die finanziellen Belastungen zu reduzieren und sorgen dafür, dass niemand wegen fehlender Mittel auf eine angemessene Betreuung verzichten muss.
Wenn Sie oder ein Angehöriger in einem Heim lebt und die Kosten schwer zu tragen sind, lohnt es sich, die Ergänzungsleistungen in Anspruch zu nehmen. Kontaktieren Sie Ihre kantonale Ergänzungsleistungsstelle, um mehr über Ihre Möglichkeiten zu erfahren.
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