Wie unterstützen die AHV und IV Familien mit pflegebedürftigen Angehörigen?


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Die Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die viel Zeit, Energie und oft auch finanzielle Mittel erfordert. Die  Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)  und die  Invalidenversicherung (IV) bieten in der Schweiz verschiedene Formen von Unterstützung, die Familien in dieser Situation entlasten können. In diesem Artikel zeigen wir, wie die AHV und IV Familien mit pflegebedürftigen Angehörigen indirekt unterstützen und welche Leistungen besonders hilfreich sind.

Unterstützung durch die AHV

1. Erziehungsgutschriften

Die AHV berücksichtigt die Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen bei der Berechnung der Rentenansprüche.

  • Was ist das?
    Erziehungsgutschriften sind virtuelle Einkommensbeträge, die dem versicherten Einkommen angerechnet werden.
  • Wer profitiert?
    Eltern oder Betreuungspersonen, die pflegebedürftige Kinder oder Angehörige betreuen, erhalten diese Gutschriften.

2. Betreuungsgutschriften

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Für die Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen können ebenfalls Gutschriften angerechnet werden.

  • Was wird angerechnet?
    Die Betreuungsgutschriften erhöhen die AHV-Rente, indem sie Betreuungstätigkeiten finanziell bewerten.
  • Voraussetzungen:
    • Die betreute Person muss mindestens mittleren Pflegebedarf haben.
    • Die Betreuungsperson muss nahe verwandt sein und im selben Haushalt leben oder regelmäßig Unterstützung leisten.

Unterstützung durch die IV

1. Hilflosenentschädigung

Die Invalidenversicherung bietet eine finanzielle Unterstützung für Personen, die aufgrund ihrer Invalidität auf Hilfe bei alltäglichen Tätigkeiten angewiesen sind.

Wie hilft das Familien?
Die Hilflosenentschädigung reduziert die finanziellen Belastungen der Familie und trägt zu den Pflegekosten bei.

2. Assistenzbeitrag

Der Assistenzbeitrag ermöglicht pflegebedürftigen Personen, eine Betreuungsperson anzustellen.

Was bringt das für Familien?

  • Entlastung der pflegenden Angehörigen.
  • Förderung der Selbstständigkeit der betreuten Person.

3. Beiträge an Hilfsmittel

Die IV übernimmt die Kosten für notwendige Hilfsmittel, wie Rollstühle, Treppenlifte oder andere technische Geräte, die den Alltag erleichtern.

Wie profitieren Familien?
Die Kostenübernahme entlastet das Familienbudget erheblich und verbessert die Lebensqualität der betreuten Person.

Weitere indirekte Unterstützungen

Steuerliche Vorteile

Pflegeaufwendungen und andere Kosten, die im Zusammenhang mit der Betreuung von Angehörigen stehen, können unter bestimmten Bedingungen steuerlich abgesetzt werden.

Sozialversicherungsabgaben

Betreuende Angehörige, die aufgrund ihrer Pflegearbeit nicht oder nur eingeschränkt erwerbstätig sind, bleiben in der AHV/IV versichert. Dadurch werden Rentenansprüche nicht beeinträchtigt.

Tipps für Familien mit pflegebedürftigen Angehörigen

  1. Nutzen Sie die Beratung:
    Kontaktieren Sie die AHV/IV-Stellen oder Beratungsdienste, um Ihre Rechte und Möglichkeiten zu klären.

  2. Reichen Sie Anträge frühzeitig ein:
    Leistungen wie Betreuungsgutschriften oder Hilflosenentschädigung können erst nach Bewilligung genutzt werden.

  3. Informieren Sie sich über zusätzliche Angebote:
    Neben der AHV und IV gibt es kantonale Unterstützungen oder private Organisationen, die weitere Hilfe bieten.

Die AHV und IV bieten wertvolle Unterstützung für Familien mit pflegebedürftigen Angehörigen. Durch finanzielle Hilfen wie Betreuungsgutschriften, Hilflosenentschädigung und Assistenzbeiträge wird die Pflege entlastet und die finanzielle Belastung reduziert. Es lohnt sich, die verfügbaren Leistungen genau zu prüfen und frühzeitig zu beantragen, um die bestmögliche Unterstützung zu erhalten.

Unterstützungsprogramme für Familien mit pflegebedürftigen Angehörigen

ProgrammBeschreibungZielgruppe
Hilflosenentschädigung Zusätzliche Unterstützung für pflegebedürftige Personen, die erhebliche Hilfe im Alltag benötigen. Pflegebedürftige Menschen, die auf umfassende Unterstützung angewiesen sind.
Pflegebeiträge der IV Finanzielle Unterstützung für pflegebedürftige Personen, die auf Pflege angewiesen sind und die IV-Leistungen erhalten. IV-Beziehende mit Pflegebedarf und ihre Familien.
Pflegegeld Monetäre Unterstützung für Angehörige, die pflegebedürftige Familienmitglieder zu Hause pflegen. Angehörige, die pflegebedürftige Familienmitglieder zu Hause versorgen.

 

Häufig gestellte Fragen

1. Wie unterstützt die AHV Familien mit pflegebedürftigen Angehörigen?

Die AHV bietet Hilfsleistungen für Rentner, die pflegebedürftig sind. Sie können zusätzlich zur Rente eine Hilflosenentschädigung erhalten, wenn sie auf umfangreiche Unterstützung angewiesen sind.

2. Welche Leistungen bietet die IV für pflegebedürftige Personen?

Die IV gewährt Pflegebeiträge an Menschen mit einem anerkannten Pflegebedarf, die IV-Leistungen beziehen. Diese Beiträge helfen, die Kosten für Pflegeleistungen zu decken.

3. Was ist die Hilflosenentschädigung und wie funktioniert sie?

Die Hilflosenentschädigung ist eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für pflegebedürftige Personen, die nicht in der Lage sind, alltägliche Aufgaben ohne Hilfe zu bewältigen. Sie wird auf Antrag gewährt und dient der Unterstützung bei den Pflegekosten.

4. Kann ich als Angehöriger Pflegegeld erhalten, wenn ich meine Familie pflege?

Ja, wenn Sie ein pflegebedürftiges Familienmitglied zu Hause betreuen, haben Sie Anspruch auf Pflegegeld, das Ihnen hilft, die finanziellen Belastungen der Pflege zu verringern.

5. Wie wird der Anspruch auf Pflegeleistungen berechnet?

Der Anspruch auf Pflegeleistungen hängt vom Pflegegrad des Betroffenen sowie dem Einkommen der Familie ab. Auch die Anzahl der Pflegepersonen und der tatsächliche Pflegeaufwand werden berücksichtigt.

6. Wie beantrage ich die Pflegeleistungen?

Um Pflegeleistungen zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen AHV- oder IV-Stelle stellen und die erforderlichen Nachweise zum Pflegebedarf und zu den Einkommensverhältnissen einreichen.

Seniorenheim Plus ist eine kostenlose Beratungsstelle für Familien älterer Menschen. Daher wird von Ihnen keine finanzielle Gebühr verlangt. Unsere Telefonnummer lautet: 031 528 07 15 Sie erreichen unsere Berater täglich von 8:00 bis 20:00 Uhr.

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