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Finanzielle Unterstützung in Anspruch nehmen > Ergänzungsleistungen zur AHV/IV
Die Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die viel Zeit, Energie und oft auch finanzielle Mittel erfordert. Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und die Invalidenversicherung (IV) bieten in der Schweiz verschiedene Formen von Unterstützung, die Familien in dieser Situation entlasten können. In diesem Artikel zeigen wir, wie die AHV und IV Familien mit pflegebedürftigen Angehörigen indirekt unterstützen und welche Leistungen besonders hilfreich sind.
Die AHV berücksichtigt die Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen bei der Berechnung der Rentenansprüche.
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Für die Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen können ebenfalls Gutschriften angerechnet werden.
Die Invalidenversicherung bietet eine finanzielle Unterstützung für Personen, die aufgrund ihrer Invalidität auf Hilfe bei alltäglichen Tätigkeiten angewiesen sind.
Wie hilft das Familien?
Die Hilflosenentschädigung reduziert die finanziellen Belastungen der Familie und trägt zu den Pflegekosten bei.
Der Assistenzbeitrag ermöglicht pflegebedürftigen Personen, eine Betreuungsperson anzustellen.
Was bringt das für Familien?
Die IV übernimmt die Kosten für notwendige Hilfsmittel, wie Rollstühle, Treppenlifte oder andere technische Geräte, die den Alltag erleichtern.
Wie profitieren Familien?
Die Kostenübernahme entlastet das Familienbudget erheblich und verbessert die Lebensqualität der betreuten Person.
Pflegeaufwendungen und andere Kosten, die im Zusammenhang mit der Betreuung von Angehörigen stehen, können unter bestimmten Bedingungen steuerlich abgesetzt werden.
Betreuende Angehörige, die aufgrund ihrer Pflegearbeit nicht oder nur eingeschränkt erwerbstätig sind, bleiben in der AHV/IV versichert. Dadurch werden Rentenansprüche nicht beeinträchtigt.
Nutzen Sie die Beratung:
Kontaktieren Sie die AHV/IV-Stellen oder Beratungsdienste, um Ihre Rechte und Möglichkeiten zu klären.
Reichen Sie Anträge frühzeitig ein:
Leistungen wie Betreuungsgutschriften oder Hilflosenentschädigung können erst nach Bewilligung genutzt werden.
Informieren Sie sich über zusätzliche Angebote:
Neben der AHV und IV gibt es kantonale Unterstützungen oder private Organisationen, die weitere Hilfe bieten.
Die AHV und IV bieten wertvolle Unterstützung für Familien mit pflegebedürftigen Angehörigen. Durch finanzielle Hilfen wie Betreuungsgutschriften, Hilflosenentschädigung und Assistenzbeiträge wird die Pflege entlastet und die finanzielle Belastung reduziert. Es lohnt sich, die verfügbaren Leistungen genau zu prüfen und frühzeitig zu beantragen, um die bestmögliche Unterstützung zu erhalten.
Programm | Beschreibung | Zielgruppe |
---|---|---|
Hilflosenentschädigung | Zusätzliche Unterstützung für pflegebedürftige Personen, die erhebliche Hilfe im Alltag benötigen. | Pflegebedürftige Menschen, die auf umfassende Unterstützung angewiesen sind. |
Pflegebeiträge der IV | Finanzielle Unterstützung für pflegebedürftige Personen, die auf Pflege angewiesen sind und die IV-Leistungen erhalten. | IV-Beziehende mit Pflegebedarf und ihre Familien. |
Pflegegeld | Monetäre Unterstützung für Angehörige, die pflegebedürftige Familienmitglieder zu Hause pflegen. | Angehörige, die pflegebedürftige Familienmitglieder zu Hause versorgen. |
Die AHV bietet Hilfsleistungen für Rentner, die pflegebedürftig sind. Sie können zusätzlich zur Rente eine Hilflosenentschädigung erhalten, wenn sie auf umfangreiche Unterstützung angewiesen sind.
Die IV gewährt Pflegebeiträge an Menschen mit einem anerkannten Pflegebedarf, die IV-Leistungen beziehen. Diese Beiträge helfen, die Kosten für Pflegeleistungen zu decken.
Die Hilflosenentschädigung ist eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für pflegebedürftige Personen, die nicht in der Lage sind, alltägliche Aufgaben ohne Hilfe zu bewältigen. Sie wird auf Antrag gewährt und dient der Unterstützung bei den Pflegekosten.
Ja, wenn Sie ein pflegebedürftiges Familienmitglied zu Hause betreuen, haben Sie Anspruch auf Pflegegeld, das Ihnen hilft, die finanziellen Belastungen der Pflege zu verringern.
Der Anspruch auf Pflegeleistungen hängt vom Pflegegrad des Betroffenen sowie dem Einkommen der Familie ab. Auch die Anzahl der Pflegepersonen und der tatsächliche Pflegeaufwand werden berücksichtigt.
Um Pflegeleistungen zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen AHV- oder IV-Stelle stellen und die erforderlichen Nachweise zum Pflegebedarf und zu den Einkommensverhältnissen einreichen.
Seniorenheim Plus ist eine kostenlose Beratungsstelle für Familien älterer Menschen. Daher wird von Ihnen keine finanzielle Gebühr verlangt. Unsere Telefonnummer lautet: 031 528 07 15 Sie erreichen unsere Berater täglich von 8:00 bis 20:00 Uhr.
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