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Finanzielle Unterstützung in Anspruch nehmen > Ergänzungsleistungen zur AHV/IV
Die Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die viel Zeit, Energie und oft auch finanzielle Mittel erfordert. Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und die Invalidenversicherung (IV) bieten in der Schweiz verschiedene Formen von Unterstützung, die Familien in dieser Situation entlasten können. In diesem Artikel zeigen wir, wie die AHV und IV Familien mit pflegebedürftigen Angehörigen indirekt unterstützen und welche Leistungen besonders hilfreich sind.
Die AHV berücksichtigt die Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen bei der Berechnung der Rentenansprüche.
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Für die Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen können ebenfalls Gutschriften angerechnet werden.
Die Invalidenversicherung bietet eine finanzielle Unterstützung für Personen, die aufgrund ihrer Invalidität auf Hilfe bei alltäglichen Tätigkeiten angewiesen sind.
Wie hilft das Familien?
Die Hilflosenentschädigung reduziert die finanziellen Belastungen der Familie und trägt zu den Pflegekosten bei.
Der Assistenzbeitrag ermöglicht pflegebedürftigen Personen, eine Betreuungsperson anzustellen.
Was bringt das für Familien?
Die IV übernimmt die Kosten für notwendige Hilfsmittel, wie Rollstühle, Treppenlifte oder andere technische Geräte, die den Alltag erleichtern.
Wie profitieren Familien?
Die Kostenübernahme entlastet das Familienbudget erheblich und verbessert die Lebensqualität der betreuten Person.
Pflegeaufwendungen und andere Kosten, die im Zusammenhang mit der Betreuung von Angehörigen stehen, können unter bestimmten Bedingungen steuerlich abgesetzt werden.
Betreuende Angehörige, die aufgrund ihrer Pflegearbeit nicht oder nur eingeschränkt erwerbstätig sind, bleiben in der AHV/IV versichert. Dadurch werden Rentenansprüche nicht beeinträchtigt.
Nutzen Sie die Beratung:
Kontaktieren Sie die AHV/IV-Stellen oder Beratungsdienste, um Ihre Rechte und Möglichkeiten zu klären.
Reichen Sie Anträge frühzeitig ein:
Leistungen wie Betreuungsgutschriften oder Hilflosenentschädigung können erst nach Bewilligung genutzt werden.
Informieren Sie sich über zusätzliche Angebote:
Neben der AHV und IV gibt es kantonale Unterstützungen oder private Organisationen, die weitere Hilfe bieten.
Die AHV und IV bieten wertvolle Unterstützung für Familien mit pflegebedürftigen Angehörigen. Durch finanzielle Hilfen wie Betreuungsgutschriften, Hilflosenentschädigung und Assistenzbeiträge wird die Pflege entlastet und die finanzielle Belastung reduziert. Es lohnt sich, die verfügbaren Leistungen genau zu prüfen und frühzeitig zu beantragen, um die bestmögliche Unterstützung zu erhalten.
Seniorenheim Plus ist eine kostenlose Beratungsstelle für Familien älterer Menschen. Daher wird von Ihnen keine finanzielle Gebühr verlangt. Unsere Telefonnummer lautet: 031 528 07 15 Sie erreichen unsere Berater täglich von 8:00 bis 20:00 Uhr.
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