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Finanzielle Unterstützung in Anspruch nehmen > Ergänzungsleistungen zur AHV/IV
Die Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV/IV sind eine wichtige Unterstützung für Personen, deren Einkommen nicht ausreicht, um die grundlegenden Lebenshaltungskosten zu decken. Doch wie sieht es mit dem Zugang für ausländische Staatsangehörige aus? In diesem Artikel erklären wir die Voraussetzungen, die Expats und Immigranten erfüllen müssen, um in der Schweiz Ergänzungsleistungen zu erhalten.
Grundsätzlich gelten die gleichen Kriterien für Schweizer Bürger und ausländische Staatsangehörige. Sie müssen:
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Für Personen ohne Schweizer Staatsbürgerschaft gibt es zusätzliche Kriterien, die erfüllt werden müssen:
In der Regel müssen ausländische Staatsangehörige eine ununterbrochene Wohnsitzdauer von 10 Jahren in der Schweiz nachweisen, bevor sie Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben.
Nur Personen mit einer gültigen Aufenthaltsbewilligung (z. B. B-, C- oder F-Ausweis) können Ergänzungsleistungen beantragen. Personen mit einem Kurzaufenthaltsstatus (L-Ausweis) sind in der Regel nicht anspruchsberechtigt.
Sobald die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind, können ausländische Staatsangehörige dieselben Leistungen wie Schweizer Bürger beantragen, darunter:
Viele Expats und Immigranten wissen nicht, dass sie Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben, oder sind sich unsicher über die genauen Bedingungen.
Tipp: Kontaktieren Sie Ihre kantonale Ergänzungsleistungsstelle, um sich über Ihre Rechte zu informieren.
Die Dokumentation einer ununterbrochenen Wohnsitzdauer kann für Antragsteller eine Herausforderung darstellen, insbesondere wenn sie häufig umgezogen sind.
Tipp: Stellen Sie sicher, dass Sie alle relevanten Unterlagen wie Mietverträge oder Meldebescheinigungen griffbereit haben.
Das Antragsverfahren für Ergänzungsleistungen kann kompliziert wirken, insbesondere wenn Sprachbarrieren bestehen.
Tipp: Nutzen Sie die Unterstützung von Beratungsstellen oder Organisationen, die sich auf die Integration von Immigranten spezialisiert haben.
Der Zugang zu Ergänzungsleistungen zur AHV/IV ist für ausländische Staatsangehörige in der Schweiz möglich, erfordert jedoch die Erfüllung spezifischer Voraussetzungen wie eine Mindestwohndauer und eine gültige Aufenthaltsbewilligung. Wenn Sie glauben, Anspruch auf Ergänzungsleistungen zu haben, lohnt es sich, die erforderlichen Dokumente zusammenzustellen und Ihre kantonale Ergänzungsleistungsstelle zu kontaktieren.
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