Zugang zu Ergänzungsleistungen für ausländische Staatsangehörige in der Schweiz


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Die  Ergänzungsleistungen (EL)  zur AHV/IV sind eine wichtige Unterstützung für Personen, deren Einkommen nicht ausreicht, um die grundlegenden Lebenshaltungskosten zu decken. Doch wie sieht es mit dem Zugang für ausländische Staatsangehörige aus? In diesem Artikel erklären wir die Voraussetzungen, die Expats und Immigranten erfüllen müssen, um in der Schweiz Ergänzungsleistungen zu erhalten.

Wer hat Anspruch auf Ergänzungsleistungen?

Grundsätzlich gelten die gleichen Kriterien für Schweizer Bürger und ausländische Staatsangehörige. Sie müssen:

  • In der Schweiz wohnhaft sein: Ergänzungsleistungen sind nur für Personen verfügbar, die in der Schweiz ihren legalen Wohnsitz haben.
  • AHV- oder IV-Leistungen beziehen: Ohne eine Alters-, Hinterlassenen- oder Invalidenrente aus der AHV/IV können keine Ergänzungsleistungen beantragt werden.
  • Einkommens- und Vermögensgrenzen einhalten: Die finanziellen Mittel dürfen die gesetzlich festgelegten Grenzen nicht überschreiten.

Zusätzliche Voraussetzungen für ausländische Staatsangehörige

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Für Personen ohne Schweizer Staatsbürgerschaft gibt es zusätzliche Kriterien, die erfüllt werden müssen:

1. Mindestwohndauer in der Schweiz

In der Regel müssen ausländische Staatsangehörige eine ununterbrochene Wohnsitzdauer von 10 Jahren in der Schweiz nachweisen, bevor sie Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben.

  • Für Staatsangehörige aus EU-/EFTA-Staaten gelten oft erleichterte Regelungen aufgrund bilateraler Abkommen.
  • Geflüchtete und Staatenlose können ebenfalls Anspruch haben, sofern sie 5 Jahre in der Schweiz gewohnt haben.

2. Gültige Aufenthaltsbewilligung

Nur Personen mit einer gültigen Aufenthaltsbewilligung (z. B. B-, C- oder F-Ausweis) können Ergänzungsleistungen beantragen. Personen mit einem Kurzaufenthaltsstatus (L-Ausweis) sind in der Regel nicht anspruchsberechtigt.

Welche Leistungen können ausländische Staatsangehörige beantragen?

Sobald die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind, können ausländische Staatsangehörige dieselben Leistungen wie Schweizer Bürger beantragen, darunter:

  • Deckung der Krankenkassenprämien
  • Unterstützung bei Mietkosten
  • Erstattung von medizinischen Ausgaben
  • Beiträge für Pflegekosten in Pflegeheimen oder bei häuslicher Pflege

Häufige Herausforderungen für ausländische Staatsangehörige

1. Fehlende Informationen

Viele Expats und Immigranten wissen nicht, dass sie Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben, oder sind sich unsicher über die genauen Bedingungen.

Tipp: Kontaktieren Sie Ihre kantonale Ergänzungsleistungsstelle, um sich über Ihre Rechte zu informieren.

2. Nachweis der Wohnsitzdauer

Die Dokumentation einer ununterbrochenen Wohnsitzdauer kann für Antragsteller eine Herausforderung darstellen, insbesondere wenn sie häufig umgezogen sind.

Tipp: Stellen Sie sicher, dass Sie alle relevanten Unterlagen wie Mietverträge oder Meldebescheinigungen griffbereit haben.

3. Komplexität des Antragsverfahrens

Das Antragsverfahren für Ergänzungsleistungen kann kompliziert wirken, insbesondere wenn Sprachbarrieren bestehen.

Tipp: Nutzen Sie die Unterstützung von Beratungsstellen oder Organisationen, die sich auf die Integration von Immigranten spezialisiert haben.

Vorteile der Ergänzungsleistungen für ausländische Staatsangehörige

  • Sicherheit im Alter: Ergänzungsleistungen gewährleisten ein Existenzminimum für Personen, die nach ihrer Pensionierung nicht genügend Mittel haben.
  • Entlastung bei Pflegekosten: Insbesondere für Personen mit Pflegebedarf bieten Ergänzungsleistungen eine erhebliche finanzielle Unterstützung.
  • Gleichbehandlung: Sobald die Voraussetzungen erfüllt sind, haben ausländische Staatsangehörige denselben Anspruch auf Ergänzungsleistungen wie Schweizer Bürger.

Der Zugang zu Ergänzungsleistungen zur AHV/IV ist für ausländische Staatsangehörige in der Schweiz möglich, erfordert jedoch die Erfüllung spezifischer Voraussetzungen wie eine Mindestwohndauer und eine gültige Aufenthaltsbewilligung. Wenn Sie glauben, Anspruch auf Ergänzungsleistungen zu haben, lohnt es sich, die erforderlichen Dokumente zusammenzustellen und Ihre kantonale Ergänzungsleistungsstelle zu kontaktieren.

Seniorenheim Plus ist eine kostenlose Beratungsstelle für Familien älterer Menschen. Daher wird von Ihnen keine finanzielle Gebühr verlangt. Unsere Telefonnummer lautet: 031 528 07 15 Sie erreichen unsere Berater täglich von 8:00 bis 20:00 Uhr.

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