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Finanzielle Unterstützung in Anspruch nehmen > Ergänzungsleistungen - EL
Die Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV/IV sind eine wichtige Unterstützung für Menschen, deren Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um die grundlegenden Lebenshaltungskosten zu decken. Im Jahr 2024 wurden die Einkommens- und Vermögensgrenzen angepasst, um den steigenden Lebenshaltungskosten gerecht zu werden. In diesem Artikel erklären wir im Detail, welche finanziellen Kriterien erfüllt sein müssen, um Anspruch auf Ergänzungsleistungen zu haben.
Die Ergänzungsleistungen sollen sicherstellen, dass nur diejenigen unterstützt werden, die wirklich darauf angewiesen sind. Durch die Festlegung klarer Grenzen wird gewährleistet, dass die verfügbaren Mittel gezielt den Bedürftigen zugutekommen.
Die Einkommensgrenzen definieren, wie hoch das anrechenbare Einkommen sein darf, um Anspruch auf Ergänzungsleistungen zu haben.
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Zum anrechenbaren Einkommen gehören:
Nicht alle Einkünfte werden in voller Höhe angerechnet. Es gibt Freibeträge, die abgezogen werden können, beispielsweise für Ehepartner oder Kinder.
Neben dem Einkommen spielt auch das Vermögen eine wichtige Rolle. Vermögensgrenzen legen fest, wie viel Besitz Sie haben dürfen, um EL zu erhalten.
Zum Vermögen gehören:
Ausnahmen:
Das selbstbewohnte Eigenheim wird bis zu einem bestimmten Betrag nicht vollständig angerechnet. Auch kleinere Vermögen, die für den Lebensunterhalt benötigt werden, können freigestellt sein.
Die Höhe der Ergänzungsleistungen wird als Differenz zwischen den anerkannten Ausgaben und dem anrechenbaren Einkommen berechnet.
Wenn Ihre anerkannten Ausgaben höher sind als Ihr Einkommen, decken die Ergänzungsleistungen die Differenz ab.
1. Was passiert, wenn mein Einkommen oder Vermögen knapp über der Grenze liegt?
In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Es kann jedoch sinnvoll sein, Ihre Situation genau prüfen zu lassen, da Freibeträge oder Sonderregelungen Anwendung finden könnten.
2. Kann ich Ergänzungsleistungen beantragen, wenn ich ein Eigenheim besitze?
Ja, aber der Wert des Eigenheims wird bei der Berechnung berücksichtigt. Ein Teil kann freigestellt werden, wenn das Haus selbst bewohnt wird.
3. Wie beeinflusst ein Erbe meinen Anspruch?
Ein Erbe wird dem Vermögen zugerechnet und kann dazu führen, dass die Vermögensgrenze überschritten wird. Änderungen müssen der Ergänzungsleistungsstelle umgehend gemeldet werden.
Kategorie | Einkommensgrenze (Jahr 2024) | Vermögensgrenze (Jahr 2024) |
---|---|---|
Alleinstehende | CHF 28'800 jährlich | CHF 50'000 |
Verheiratete Paare | CHF 43'200 jährlich | CHF 75'000 |
Zusätzliche Freibeträge für Kinder | Je nach Anzahl der Kinder | Je nach Anzahl der Kinder |
Maximale Einkommensgrenze für Ergänzungsleistungen | CHF 49'000 für Alleinstehende, CHF 73'000 für Paare | Erhöhungen je nach individuellen Bedürfnissen |
Ergänzungsleistungen (EL) sind finanzielle Unterstützungszahlungen, die dazu dienen, den Lebensunterhalt von Personen zu sichern, die mit ihrer Rente nicht genug zum Leben haben. Sie werden in der Regel von den Kantonen ausgezahlt.
Im Jahr 2024 liegt die Einkommensgrenze für Alleinstehende bei CHF 28'800 jährlich und für verheiratete Paare bei CHF 43'200 jährlich. Diese Grenzen gelten für den Anspruch auf Ergänzungsleistungen.
Die Vermögensgrenze für Alleinstehende beträgt CHF 50'000 und für verheiratete Paare CHF 75'000 im Jahr 2024. Wenn das Vermögen diese Grenze überschreitet, besteht kein Anspruch auf Ergänzungsleistungen.
Ja, für Kinder gibt es Freibeträge, die je nach Anzahl der Kinder variieren. Diese Freibeträge werden bei der Berechnung des Anspruchs auf Ergänzungsleistungen berücksichtigt.
Bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen wird das gesamte Einkommen berücksichtigt, einschließlich Renten, Sozialleistungen und andere Einkünfte. Nur wenn das Einkommen unter den festgelegten Grenzwerten liegt, kann ein Anspruch auf Ergänzungsleistungen bestehen.
Wenn die Einkommens- oder Vermögensgrenze überschritten wird, haben die betroffenen Personen keinen Anspruch auf Ergänzungsleistungen. In diesem Fall müssen sie ihren Lebensunterhalt mit ihrem eigenen Einkommen oder Vermögen bestreiten.
Die Einkommens- und Vermögensgrenzen für Ergänzungsleistungen sind ein zentraler Bestandteil des Schweizer Sozialsystems. Sie gewährleisten, dass die Leistungen gezielt denjenigen helfen, die sie wirklich benötigen. Mit den angepassten Grenzen für 2024 können mehr Menschen von dieser Unterstützung profitieren.
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