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Finanzielle Unterstützung in Anspruch nehmen > Ergänzungsleistungen - EL
Die Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV/IV sind eine wichtige Unterstützung für Menschen, deren Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um die grundlegenden Lebenshaltungskosten zu decken. Im Jahr 2024 wurden die Einkommens- und Vermögensgrenzen angepasst, um den steigenden Lebenshaltungskosten gerecht zu werden. In diesem Artikel erklären wir im Detail, welche finanziellen Kriterien erfüllt sein müssen, um Anspruch auf Ergänzungsleistungen zu haben.
Die Ergänzungsleistungen sollen sicherstellen, dass nur diejenigen unterstützt werden, die wirklich darauf angewiesen sind. Durch die Festlegung klarer Grenzen wird gewährleistet, dass die verfügbaren Mittel gezielt den Bedürftigen zugutekommen.
Die Einkommensgrenzen definieren, wie hoch das anrechenbare Einkommen sein darf, um Anspruch auf Ergänzungsleistungen zu haben.
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Zum anrechenbaren Einkommen gehören:
Nicht alle Einkünfte werden in voller Höhe angerechnet. Es gibt Freibeträge, die abgezogen werden können, beispielsweise für Ehepartner oder Kinder.
Neben dem Einkommen spielt auch das Vermögen eine wichtige Rolle. Vermögensgrenzen legen fest, wie viel Besitz Sie haben dürfen, um EL zu erhalten.
Zum Vermögen gehören:
Ausnahmen:
Das selbstbewohnte Eigenheim wird bis zu einem bestimmten Betrag nicht vollständig angerechnet. Auch kleinere Vermögen, die für den Lebensunterhalt benötigt werden, können freigestellt sein.
Die Höhe der Ergänzungsleistungen wird als Differenz zwischen den anerkannten Ausgaben und dem anrechenbaren Einkommen berechnet.
Wenn Ihre anerkannten Ausgaben höher sind als Ihr Einkommen, decken die Ergänzungsleistungen die Differenz ab.
1. Was passiert, wenn mein Einkommen oder Vermögen knapp über der Grenze liegt?
In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Es kann jedoch sinnvoll sein, Ihre Situation genau prüfen zu lassen, da Freibeträge oder Sonderregelungen Anwendung finden könnten.
2. Kann ich Ergänzungsleistungen beantragen, wenn ich ein Eigenheim besitze?
Ja, aber der Wert des Eigenheims wird bei der Berechnung berücksichtigt. Ein Teil kann freigestellt werden, wenn das Haus selbst bewohnt wird.
3. Wie beeinflusst ein Erbe meinen Anspruch?
Ein Erbe wird dem Vermögen zugerechnet und kann dazu führen, dass die Vermögensgrenze überschritten wird. Änderungen müssen der Ergänzungsleistungsstelle umgehend gemeldet werden.
Die Einkommens- und Vermögensgrenzen für Ergänzungsleistungen sind ein zentraler Bestandteil des Schweizer Sozialsystems. Sie gewährleisten, dass die Leistungen gezielt denjenigen helfen, die sie wirklich benötigen. Mit den angepassten Grenzen für 2024 können mehr Menschen von dieser Unterstützung profitieren.
Seniorenheim Plus ist eine kostenlose Beratungsstelle für Familien älterer Menschen. Daher wird von Ihnen keine finanzielle Gebühr verlangt. Unsere Telefonnummer lautet: 031 528 07 15 Sie erreichen unsere Berater täglich von 8:00 bis 20:00 Uhr.
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