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Die Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV/IV sind eine unverzichtbare Unterstützung für Personen, deren Einkommen nicht ausreicht, um ihre Grundbedürfnisse zu decken. Besonders für Menschen, die zu Hause gepflegt werden, spielen die Ergänzungsleistungen eine wichtige Rolle, da sie helfen, finanzielle Belastungen zu reduzieren und den Zugang zu Pflegeleistungen zu erleichtern. In diesem Artikel untersuchen wir, wie Ergänzungsleistungen die Pflege zu Hause unterstützen und welche Vorteile sie für Betroffene bieten.
Die Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV/IV sind eine wichtige Unterstützung für Menschen, deren Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um die grundlegenden Lebenshaltungskosten zu decken. Im Jahr 2024 wurden die Einkommens- und Vermögensgrenzen angepasst, um den steigenden Lebenshaltungskosten gerecht zu werden. In diesem Artikel erklären wir im Detail, welche finanziellen Kriterien erfüllt sein müssen, um Anspruch auf Ergänzungsleistungen zu haben.
Die Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV/IV sind eine zentrale Unterstützung für Personen, deren Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um ihre grundlegenden Lebenshaltungskosten zu decken. Aber welche finanziellen Kriterien müssen erfüllt sein, um Anspruch auf diese Leistungen zu haben? In diesem Artikel erklären wir die aktuellen Einkommens- und Vermögensgrenzen und wie sie berechnet werden.
Die Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV/IV sind nicht nur eine wichtige finanzielle Unterstützung, sondern auch ein rechtlich garantiertes System, das Bezügern verschiedene Rechte und Schutzmechanismen bietet. In diesem Artikel beleuchten wir die Rechte der Personen, die Ergänzungsleistungen erhalten, und erklären, wie diese geschützt und gesichert sind.
Die Ergänzungsleistungen (EL) sind eine finanzielle Unterstützung für ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen in der Schweiz, deren Einkommen und Vermögen unter den gesetzlich festgelegten Grenzen liegen. Die EL werden zusätzlich zu den Leistungen der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) oder der Invalidenversicherung (IV) ausbezahlt, um den Personen, die sie benötigen, einen minimalen Lebensstandard zu sichern. Die EL werden von der SVA gewährt, die in der Schweiz für die Auszahlung von Sozialleistungen zuständig ist.
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