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Finanzielle Unterstützung in Anspruch nehmen > Ergänzungsleistungen - EL
Die Ergänzungsleistungen (EL) sind eine finanzielle Unterstützung für ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen in der Schweiz, deren Einkommen und Vermögen unter den gesetzlich festgelegten Grenzen liegen. Die EL werden zusätzlich zu den Leistungen der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) oder der Invalidenversicherung (IV) ausbezahlt, um den Personen, die sie benötigen, einen minimalen Lebensstandard zu sichern. Die EL werden von der SVA gewährt, die in der Schweiz für die Auszahlung von Sozialleistungen zuständig ist.
Ergänzungsleistungen (EL) sind eine Form der finanziellen Unterstützung für in der Schweiz wohnhafte Personen, die nicht über ein ausreichendes Einkommen verfügen, um ihre Grundbedürfnisse zu decken. Die EL werden vom Bund und den Kantonen ausbezahlt und sollen die zusätzlichen Kosten für Gesundheitsfürsorge, Wohnen, Essen und andere Grundausgaben decken.
Die EL sind für ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen, kranke Menschen oder Familien mit geringem Einkommen bestimmt. Um Anspruch auf EL zu haben, müssen Sie in der Schweiz wohnen und nachweisen können, dass Ihr Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, um die Grundausgaben zu decken.
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jährliche Leistungen, die monatlich ausbezahlt werden
Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten
Die Höhe der EL hängt von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Person ab. Je mehr Einkommen und Vermögen eine Person hat, desto weniger finanzielle Unterstützung erhält sie. Die Höhe der EL wird auch von der Familiengröße und der Region, in der die Person wohnt, beeinflusst.
Um Ergänzungsleistungen zu beantragen, muss man bei der kantonalen EL-Stelle des Wohnkantons ein Antragsformular ausfüllen. Der Antrag wird geprüft und es wird über den Anspruch auf EL sowie über die Höhe der gewährten finanziellen Unterstützung entschieden.
Kriterium | Voraussetzungen | Berechnungsgrundlage |
---|---|---|
Einkommensgrenze | CHF 28'800 jährlich für Alleinstehende, CHF 43'200 jährlich für Paare | Summe aus allen Einkünften wie Renten und Sozialhilfe. |
Vermögensgrenze | CHF 50'000 für Alleinstehende, CHF 75'000 für Paare | Berücksichtigung von Ersparnissen, Wertpapieren, Immobilienbesitz. |
Freibeträge | Freibeträge für Kinder, je nach Anzahl und Alter der Kinder. | Zusätzliche Freibeträge, die das verfügbare Einkommen erhöhen. |
Maximale Rentenbeiträge | Der Beitrag zur Ergänzungsleistung wird je nach Einkommenshöhe angepasst. | Berechnung basierend auf dem anrechenbaren Einkommen des Haushalts. |
Kurz gesagt sind Ergänzungsleistungen eine finanzielle Unterstützung für in der Schweiz wohnhafte Personen, die nicht über genügend Einkommen und Vermögen verfügen, um ihre Grundbedürfnisse zu decken. Die eidgenössischen EL decken die Krankheits- und Behinderungskosten , während die kantonalen EL zusätzlich eine jährliche Leistung ausbezahlen. Die EL werden auf der Grundlage des Einkommens und Vermögens der Person gewährt und können durch Ausfüllen eines Antragsformulars bei der kantonalen EL-Stelle des Wohnkantons beantragt werden.
Ergänzungsleistungen (EL) sind finanzielle Unterstützungszahlungen, die Personen gewährt werden, deren Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um den notwendigen Lebensunterhalt zu decken. Sie werden hauptsächlich an Rentner oder bedürftige Personen im Sozialbereich ausgezahlt.
Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben Personen, die ihre Lebenshaltungskosten mit ihrer Rente oder anderen Einkünften nicht decken können. Dies gilt insbesondere für Rentner, die eine AHV- oder IV-Rente beziehen, sowie für bedürftige Personen mit anderen Sozialleistungen.
Der Anspruch wird basierend auf den Einkommens- und Vermögensgrenzen berechnet. Einkünfte wie Renten, Sozialhilfe und Ersparnisse werden berücksichtigt. Die Berechnung erfolgt durch die zuständigen Behörden, die das Einkommen und das Vermögen der Person prüfen.
Die Einkommensgrenze für Alleinstehende liegt bei CHF 28'800 jährlich, für Paare bei CHF 43'200. Die Vermögensgrenze beträgt für Alleinstehende CHF 50'000 und für Paare CHF 75'000. Bei Überschreiten dieser Grenzen besteht kein Anspruch auf Ergänzungsleistungen.
Ja, für Kinder gibt es Freibeträge, die je nach Anzahl und Alter der Kinder variieren. Diese Freibeträge erhöhen das anrechenbare Einkommen und können den Anspruch auf Ergänzungsleistungen erhöhen.
Wenn die Einkommens- oder Vermögensgrenze überschritten wird, haben die betroffenen Personen keinen Anspruch auf Ergänzungsleistungen. In diesem Fall müssen sie ihren Lebensunterhalt mit ihrem Einkommen oder Vermögen bestreiten.
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