Was sind die Einkommens- und Vermögensgrenzen für den Bezug von Ergänzungsleistungen?


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Die  Ergänzungsleistungen (EL)  zur AHV/IV sind eine zentrale Unterstützung für Personen, deren Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um ihre grundlegenden Lebenshaltungskosten zu decken. Aber welche finanziellen Kriterien müssen erfüllt sein, um Anspruch auf diese Leistungen zu haben? In diesem Artikel erklären wir die aktuellen  Einkommens- und Vermögensgrenzen  und wie sie berechnet werden.

Warum gibt es Einkommens- und Vermögensgrenzen?

Die Ergänzungsleistungen sollen Menschen unterstützen, die trotz AHV- oder IV-Leistungen nicht genügend Mittel für ein existenzsicherndes Leben haben. Um sicherzustellen, dass die Unterstützung gezielt eingesetzt wird, gibt es klare Grenzen für Einkommen und Vermögen.

Einkommensgrenzen

Die Einkommensgrenzen legen fest, wie viel Einkommen Sie maximal haben dürfen, um Ergänzungsleistungen zu beantragen. Dabei wird zwischen verschiedenen Lebenssituationen unterschieden.

Aktuelle Einkommensgrenzen (2024)

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  • Alleinstehende Personen: CHF 42’000 pro Jahr
  • Ehepaare: CHF 58’000 pro Jahr
  • Personen in Pflegeheimen: Höhere Grenzen, da die tatsächlichen Pflegekosten berücksichtigt werden

Was zählt zum Einkommen?

Zum anrechenbaren Einkommen gehören:

  • Renten aus AHV, IV oder Pensionskassen
  • Erwerbseinkommen
  • Einkünfte aus Vermögen, z. B. Zinsen oder Mieteinnahmen
  • Beiträge von Dritten, z. B. Unterstützung durch Angehörige

Nicht alle Einkünfte werden voll angerechnet. Es gibt Freibeträge, die bei der Berechnung berücksichtigt werden.

Vermögensgrenzen

Die Vermögensgrenzen legen fest, wie viel Vermögen Sie maximal besitzen dürfen, um Anspruch auf Ergänzungsleistungen zu haben.

Aktuelle Vermögensgrenzen (2024)

  • Alleinstehende Personen: CHF 100’000
  • Ehepaare: CHF 200’000
  • Personen in Pflegeheimen: CHF 100’000 pro Person

Was zählt zum Vermögen?

Zum Vermögen gehören:

  • Bankguthaben und Ersparnisse
  • Immobilien (z. B. ein eigenes Haus oder eine Wohnung)
  • Wertpapiere, Aktien und andere Anlagen

Ausnahmen:
Das selbstbewohnte Eigenheim wird bis zu einem gewissen Wert nicht vollständig angerechnet.

Wie wird die Berechnung durchgeführt?

Die Ergänzungsleistungen werden als Differenz zwischen den anerkannten Ausgaben und dem anrechenbaren Einkommen berechnet.

Beispiele für anerkannte Ausgaben:

  • Mietkosten (bis zu einem festgelegten Höchstbetrag)
  • Krankenkassenprämien
  • Pflege- und Gesundheitskosten

Wenn Ihre anerkannten Ausgaben höher sind als Ihr anrechenbares Einkommen, haben Sie Anspruch auf Ergänzungsleistungen.

Häufige Fragen zu den Grenzen

Was passiert, wenn mein Einkommen oder Vermögen knapp über den Grenzen liegt?
In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Es kann jedoch sinnvoll sein, sich bei der kantonalen Stelle zu informieren, ob gewisse Freibeträge oder Ausnahmen gelten.

Wie beeinflusst ein Erbe meinen Anspruch?
Ein Erbe zählt als Vermögen und kann dazu führen, dass die Vermögensgrenze überschritten wird. Melden Sie Änderungen Ihrer finanziellen Situation sofort der Ergänzungsleistungsstelle.

Kann ich Ergänzungsleistungen beantragen, wenn ich ein Eigenheim besitze?
Ja, aber der Wert des Eigenheims wird bei der Berechnung berücksichtigt. Ein Teil des Vermögens kann jedoch freigestellt werden, wenn das Haus selbst bewohnt wird.

Tipps für Antragsteller

  1. Dokumente vorbereiten: Halten Sie Nachweise über Einkommen, Vermögen und Ausgaben bereit, um eine korrekte Berechnung zu ermöglichen.
  2. Beratung nutzen: Lassen Sie sich von Ihrer kantonalen Ergänzungsleistungsstelle beraten, um mögliche Freibeträge oder Ausnahmen zu prüfen.
  3. Frühzeitig handeln: Beantragen Sie Ergänzungsleistungen, sobald Ihre finanzielle Situation die Einkommens- und Vermögensgrenzen erfüllt.

Die Einkommens- und Vermögensgrenzen sind ein zentrales Kriterium für den Bezug von Ergänzungsleistungen zur AHV/IV. Sie stellen sicher, dass die Leistungen gezielt denjenigen zugutekommen, die sie wirklich benötigen. Wenn Sie glauben, die Voraussetzungen zu erfüllen, zögern Sie nicht, sich bei Ihrer kantonalen Stelle zu informieren und einen Antrag zu stellen.

Seniorenheim Plus ist eine kostenlose Beratungsstelle für Familien älterer Menschen. Daher wird von Ihnen keine finanzielle Gebühr verlangt. Unsere Telefonnummer lautet: 031 528 07 15 Sie erreichen unsere Berater täglich von 8:00 bis 20:00 Uhr.

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