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Finanzielle Unterstützung in Anspruch nehmen > Ergänzungsleistungen - EL
Die Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV/IV sind nicht nur eine wichtige finanzielle Unterstützung, sondern auch ein rechtlich garantiertes System, das Bezügern verschiedene Rechte und Schutzmechanismen bietet. In diesem Artikel beleuchten wir die Rechte der Personen, die Ergänzungsleistungen erhalten, und erklären, wie diese geschützt und gesichert sind.
Was bedeutet das?
Jede Person, die die Voraussetzungen für Ergänzungsleistungen erfüllt, hat ein gesetzlich garantiertes Recht, diese zu erhalten. Es handelt sich nicht um eine freiwillige Leistung des Staates, sondern um einen festgelegten Anspruch.
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Was bedeutet das?
Alle Bezüger von Ergänzungsleistungen haben Anspruch auf faire und gleiche Behandlung, unabhängig von Herkunft, Geschlecht oder persönlichem Hintergrund.
Was bedeutet das?
Die Informationen, die Bezüger bei der Antragstellung einreichen, unterliegen dem Datenschutz.
Was bedeutet das?
Bezüger von Ergänzungsleistungen haben das Recht, vollständig und klar über ihre Ansprüche, die Berechnung der Leistungen und die Abläufe informiert zu werden.
Was bedeutet das?
Wenn ein Antrag abgelehnt wird oder Sie mit der Höhe der bewilligten Ergänzungsleistungen nicht einverstanden sind, haben Sie das Recht auf Beschwerde.
Was bedeutet das?
Ergänzungsleistungen sind nicht rückzahlungspflichtig. Auch wenn sich Ihre finanzielle Situation verbessert, müssen Sie die bereits erhaltenen Leistungen nicht zurückzahlen.
Ausnahme:
Wenn falsche Angaben gemacht wurden, kann die Behörde zu Unrecht ausbezahlte Beträge zurückfordern.
Was bedeutet das?
Bezüger von Ergänzungsleistungen haben Anspruch auf Unterstützung für ambulante und stationäre Pflegekosten.
Was bedeutet das?
Wenn sich Ihre finanzielle oder persönliche Situation ändert, haben Sie das Recht, eine Neuberechnung Ihrer Ergänzungsleistungen zu verlangen.
Die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV bieten Bezügern nicht nur finanzielle Sicherheit, sondern auch umfangreiche Rechte und Schutzmechanismen. Von der Gleichbehandlung über den Datenschutz bis hin zum Beschwerderecht – Bezüger sind rechtlich abgesichert und können auf ein transparentes System vertrauen.
Kategorie | Einkommensgrenze (Jahr 2024) | Vermögensgrenze (Jahr 2024) |
---|---|---|
Alleinstehende | CHF 28'800 jährlich | CHF 50'000 |
Verheiratete Paare | CHF 43'200 jährlich | CHF 75'000 |
Freibeträge für Kinder | Je nach Anzahl der Kinder | Je nach Anzahl der Kinder |
Maximale Einkommensgrenze für Ergänzungsleistungen | CHF 49'000 für Alleinstehende, CHF 73'000 für Paare | Erhöhungen je nach individuellen Bedürfnissen |
Ergänzungsleistungen sind finanzielle Unterstützungszahlungen für Personen, deren Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um ihre Lebenshaltungskosten und Pflege zu decken. Diese Zahlungen werden hauptsächlich an Rentner oder bedürftige Personen gezahlt.
Für Alleinstehende liegt die Einkommensgrenze bei CHF 28'800 jährlich, für verheiratete Paare bei CHF 43'200 jährlich. Wenn das Einkommen diese Grenzen überschreitet, besteht in der Regel kein Anspruch auf Ergänzungsleistungen.
Die Vermögensgrenze für Alleinstehende beträgt CHF 50'000, für verheiratete Paare CHF 75'000. Wenn das Vermögen über diesen Grenzen liegt, können keine Ergänzungsleistungen gewährt werden.
Ja, es gibt Freibeträge für Kinder, die je nach Anzahl und Alter der Kinder unterschiedlich ausfallen. Diese Freibeträge erhöhen das anrechenbare Einkommen und können den Anspruch auf Ergänzungsleistungen beeinflussen.
Der Anspruch wird basierend auf dem Einkommen und Vermögen des Antragstellers sowie den allgemeinen Lebenshaltungskosten berechnet. Wenn das Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um die Lebenshaltungskosten zu decken, können Ergänzungsleistungen gewährt werden.
Wenn die Einkommens- oder Vermögensgrenze überschritten wird, besteht kein Anspruch auf Ergänzungsleistungen. In diesem Fall müssen die betroffenen Personen ihren Lebensunterhalt durch andere Einkommensquellen oder Ersparnisse bestreiten.
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