Welche Rechte haben Bezüger von Ergänzungsleistungen?


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Die  Ergänzungsleistungen (EL)  zur AHV/IV sind nicht nur eine wichtige finanzielle Unterstützung, sondern auch ein rechtlich garantiertes System, das Bezügern verschiedene Rechte und Schutzmechanismen bietet. In diesem Artikel beleuchten wir die Rechte der Personen, die Ergänzungsleistungen erhalten, und erklären, wie diese geschützt und gesichert sind.

1. Recht auf finanzielle Unterstützung

Was bedeutet das?
Jede Person, die die Voraussetzungen für Ergänzungsleistungen erfüllt, hat ein gesetzlich garantiertes Recht, diese zu erhalten. Es handelt sich nicht um eine freiwillige Leistung des Staates, sondern um einen festgelegten Anspruch.

Wichtig:

  • Der Anspruch umfasst anerkannte Ausgaben wie Wohnkosten, Krankenkassenprämien und Pflegekosten.
  • Die Höhe der Leistungen wird individuell berechnet und passt sich den persönlichen Bedürfnissen an.

2. Recht auf Gleichbehandlung

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Was bedeutet das?
Alle Bezüger von Ergänzungsleistungen haben Anspruch auf faire und gleiche Behandlung, unabhängig von Herkunft, Geschlecht oder persönlichem Hintergrund.

Schlüsselprinzipien:

  • Kein Bezüger darf diskriminiert werden.
  • Die Berechnung und Auszahlung der Leistungen erfolgt nach einheitlichen Kriterien.

3. Schutz der Privatsphäre

Was bedeutet das?
Die Informationen, die Bezüger bei der Antragstellung einreichen, unterliegen dem Datenschutz.

Ihre Rechte:

  • Persönliche und finanzielle Daten dürfen nur für die Berechnung und Verwaltung der Ergänzungsleistungen verwendet werden.
  • Ohne Ihre Zustimmung dürfen keine Daten an Dritte weitergegeben werden.

4. Recht auf transparente Informationen

Was bedeutet das?
Bezüger von Ergänzungsleistungen haben das Recht, vollständig und klar über ihre Ansprüche, die Berechnung der Leistungen und die Abläufe informiert zu werden.

Wie profitieren Sie?

  • Sie können Einsicht in Ihre Berechnungsgrundlagen verlangen.
  • Alle Entscheidungen der Behörden müssen schriftlich und nachvollziehbar begründet werden.

5. Recht auf Beschwerde

Was bedeutet das?
Wenn ein Antrag abgelehnt wird oder Sie mit der Höhe der bewilligten Ergänzungsleistungen nicht einverstanden sind, haben Sie das Recht auf Beschwerde.

Wie funktioniert das?

  • Innerhalb einer bestimmten Frist können Sie Einspruch einlegen.
  • Die Beschwerde muss bei der zuständigen kantonalen Behörde eingereicht werden.
  • Sie können rechtliche Unterstützung in Anspruch nehmen, falls nötig.

6. Schutz vor Rückforderung

Was bedeutet das?
Ergänzungsleistungen sind nicht rückzahlungspflichtig. Auch wenn sich Ihre finanzielle Situation verbessert, müssen Sie die bereits erhaltenen Leistungen nicht zurückzahlen.

Ausnahme:
Wenn falsche Angaben gemacht wurden, kann die Behörde zu Unrecht ausbezahlte Beträge zurückfordern.

7. Unterstützung bei Pflegekosten

Was bedeutet das?
Bezüger von Ergänzungsleistungen haben Anspruch auf Unterstützung für ambulante und stationäre Pflegekosten.

Ihre Vorteile:

  • Die Ergänzungsleistungen übernehmen Kosten, die nicht von der Krankenkasse gedeckt werden.
  • Auch Hilfsmittel wie Rollstühle oder Pflegebetten können finanziert werden.

8. Recht auf Anpassung bei Änderungen

Was bedeutet das?
Wenn sich Ihre finanzielle oder persönliche Situation ändert, haben Sie das Recht, eine Neuberechnung Ihrer Ergänzungsleistungen zu verlangen.

Beispiele:

  • Erhöhung der Krankenkassenprämien
  • Veränderungen bei Mietkosten
  • Neuer Pflegebedarf

Die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV bieten Bezügern nicht nur finanzielle Sicherheit, sondern auch umfangreiche Rechte und Schutzmechanismen. Von der Gleichbehandlung über den Datenschutz bis hin zum Beschwerderecht – Bezüger sind rechtlich abgesichert und können auf ein transparentes System vertrauen.

Einkommens- und Vermögensgrenzen für den Bezug von Ergänzungsleistungen

KategorieEinkommensgrenze (Jahr 2024)Vermögensgrenze (Jahr 2024)
Alleinstehende CHF 28'800 jährlich CHF 50'000
Verheiratete Paare CHF 43'200 jährlich CHF 75'000
Freibeträge für Kinder Je nach Anzahl der Kinder Je nach Anzahl der Kinder
Maximale Einkommensgrenze für Ergänzungsleistungen CHF 49'000 für Alleinstehende, CHF 73'000 für Paare Erhöhungen je nach individuellen Bedürfnissen

Häufig gestellte Fragen

1. Was sind Ergänzungsleistungen?

Ergänzungsleistungen sind finanzielle Unterstützungszahlungen für Personen, deren Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um ihre Lebenshaltungskosten und Pflege zu decken. Diese Zahlungen werden hauptsächlich an Rentner oder bedürftige Personen gezahlt.

2. Wie hoch sind die Einkommensgrenzen für den Bezug von Ergänzungsleistungen?

Für Alleinstehende liegt die Einkommensgrenze bei CHF 28'800 jährlich, für verheiratete Paare bei CHF 43'200 jährlich. Wenn das Einkommen diese Grenzen überschreitet, besteht in der Regel kein Anspruch auf Ergänzungsleistungen.

3. Welche Vermögensgrenzen gelten für den Bezug von Ergänzungsleistungen?

Die Vermögensgrenze für Alleinstehende beträgt CHF 50'000, für verheiratete Paare CHF 75'000. Wenn das Vermögen über diesen Grenzen liegt, können keine Ergänzungsleistungen gewährt werden.

4. Gibt es Freibeträge für Kinder?

Ja, es gibt Freibeträge für Kinder, die je nach Anzahl und Alter der Kinder unterschiedlich ausfallen. Diese Freibeträge erhöhen das anrechenbare Einkommen und können den Anspruch auf Ergänzungsleistungen beeinflussen.

5. Wie wird der Anspruch auf Ergänzungsleistungen berechnet?

Der Anspruch wird basierend auf dem Einkommen und Vermögen des Antragstellers sowie den allgemeinen Lebenshaltungskosten berechnet. Wenn das Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um die Lebenshaltungskosten zu decken, können Ergänzungsleistungen gewährt werden.

6. Was passiert, wenn die Einkommens- oder Vermögensgrenze überschritten wird?

Wenn die Einkommens- oder Vermögensgrenze überschritten wird, besteht kein Anspruch auf Ergänzungsleistungen. In diesem Fall müssen die betroffenen Personen ihren Lebensunterhalt durch andere Einkommensquellen oder Ersparnisse bestreiten.

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