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Finanzielle Unterstützung in Anspruch nehmen > Ergänzungsleistungen - EL
Die Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV/IV sind nicht nur eine wichtige finanzielle Unterstützung, sondern auch ein rechtlich garantiertes System, das Bezügern verschiedene Rechte und Schutzmechanismen bietet. In diesem Artikel beleuchten wir die Rechte der Personen, die Ergänzungsleistungen erhalten, und erklären, wie diese geschützt und gesichert sind.
Was bedeutet das?
Jede Person, die die Voraussetzungen für Ergänzungsleistungen erfüllt, hat ein gesetzlich garantiertes Recht, diese zu erhalten. Es handelt sich nicht um eine freiwillige Leistung des Staates, sondern um einen festgelegten Anspruch.
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Was bedeutet das?
Alle Bezüger von Ergänzungsleistungen haben Anspruch auf faire und gleiche Behandlung, unabhängig von Herkunft, Geschlecht oder persönlichem Hintergrund.
Was bedeutet das?
Die Informationen, die Bezüger bei der Antragstellung einreichen, unterliegen dem Datenschutz.
Was bedeutet das?
Bezüger von Ergänzungsleistungen haben das Recht, vollständig und klar über ihre Ansprüche, die Berechnung der Leistungen und die Abläufe informiert zu werden.
Was bedeutet das?
Wenn ein Antrag abgelehnt wird oder Sie mit der Höhe der bewilligten Ergänzungsleistungen nicht einverstanden sind, haben Sie das Recht auf Beschwerde.
Was bedeutet das?
Ergänzungsleistungen sind nicht rückzahlungspflichtig. Auch wenn sich Ihre finanzielle Situation verbessert, müssen Sie die bereits erhaltenen Leistungen nicht zurückzahlen.
Ausnahme:
Wenn falsche Angaben gemacht wurden, kann die Behörde zu Unrecht ausbezahlte Beträge zurückfordern.
Was bedeutet das?
Bezüger von Ergänzungsleistungen haben Anspruch auf Unterstützung für ambulante und stationäre Pflegekosten.
Was bedeutet das?
Wenn sich Ihre finanzielle oder persönliche Situation ändert, haben Sie das Recht, eine Neuberechnung Ihrer Ergänzungsleistungen zu verlangen.
Die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV bieten Bezügern nicht nur finanzielle Sicherheit, sondern auch umfangreiche Rechte und Schutzmechanismen. Von der Gleichbehandlung über den Datenschutz bis hin zum Beschwerderecht – Bezüger sind rechtlich abgesichert und können auf ein transparentes System vertrauen.
Seniorenheim Plus ist eine kostenlose Beratungsstelle für Familien älterer Menschen. Daher wird von Ihnen keine finanzielle Gebühr verlangt. Unsere Telefonnummer lautet: 031 528 07 15 Sie erreichen unsere Berater täglich von 8:00 bis 20:00 Uhr.
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